Südwest Presse: KOMMENTAR · HARTZ IV
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Wer trotz Krankmeldung beim Feiern erwischt wird, bekommt Ärger
mit seinem Arbeitgeber. So weit, so gut. Wer als Arbeitsloser
staatliche Leistungen bezieht und die Chance auf einen Job mit einer
vorgetäuschten Krankmeldung verstreichen lässt, kann ebenfalls nicht
darauf zählen, dass sein Verhalten folgenlos bleibt. So weit, so gut.
Die Ankündigung der Bundesarbeitsagentur, häufig krankgemeldete
Hartz-IV-Empfänger stärker zu kontrollieren, folgt allerdings einmal
mehr dem Prinzip Misstrauen. Wieder entsteht der fatale Eindruck,
Arbeitslose seien faul und unkooperativ. Auch wenn es die "harten
Fälle" gibt: Der weitaus größte Teil der Arbeitslosen würde lieber
heute als morgen eine Stelle haben. Das belegen Studien, und das
betont immer wieder auch die Arbeitsagentur selbst. Zudem gibt es
keine Hinweise darauf, dass Hartz-IV-Bezieher dreiste Krankmacher
wären, allenfalls Belege, dass sich Grippeviren nicht nur in
Großraumbüros verbreiten. Doch künftig wird regelrecht geschnüffelt.
Die ohnehin überlasteten Jobcenter-Mitarbeiter sollen mit
detektivischem Gespür Simulanten erkennen. Und die Ärzte des
Medizinischen Dienstes, deren Aufgabe eigentlich die Beratung der
Kassen und Pflegeversicherung ist, sollen die Beweise liefern.
Zweifel an der Praxistauglichkeit sind angebracht. Aber darum geht es
ohnehin kaum. Drohszenarien erfüllen mitunter auch ihren Zweck: den
der präventiven Einschüchterung.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218
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Datum: 08.04.2013 - 19:28 Uhr
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