Keine Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Schiffsfonds laut BGH

Keine Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Schiffsfonds laut BGH

ID: 848978

Keine Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Schiffsfonds laut BGH



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html Die Klagen auf Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen von Fondsgesellschaften, deren Gesellschaftszweck jeweils der Betrieb eines Containerschiffs beinhalte, wies der Bundesgerichtshof ab.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise hat ihre Spuren nicht nur in Deutschland hinterlassen, auch international ist die Branche betroffen. Zahlreiche Anleger von Schiffsfonds sind in den vergangenen Jahren tagtäglich mit schlechten Nachrichten konfrontiert worden. Doch ein besonders schwerer Schlag für Anleger ist es, wenn von diesen auch bereits erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden.

Unter gewissen Umständen könnte eine Fondsgesellschaft eines Schiffsfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG keine Berechtigung haben, erhaltene Ausschüttungen zurückzuverlangen. In zwei (noch nicht veröffentlichten) Urteilen über die Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei der Kommanditbeteiligung an Schiffsfonds (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11) schaffte der BGH Aufklärung über dieses Thema.

Ein Rückzahlungsanspruch kann laut BGH nicht allein dadurch entstehen, dass die Beträge nach dem Gesellschaftsvertrag unabhängig von einem erwirtschafteten Gewinn ausgeschüttet werden. Nur wenn im Gesellschaftsvertrag gewisse Regelungen verankert sind, sei die Rückforderung von zulässigen gewinnunabhängigen Ausschüttungen an Kommanditisten machbar. Dies verneinte der BGH in seinen beiden Urteilen und wies die Klagen der Beteiligungsgesellschaften auf die Rückzahlung von Ausschüttungen ab.

Möglicherweise können einige von Rückzahlungsansprüchen betroffene Anleger jetzt doch aufatmen. Anhand einer objektiven Auslegung der Gesellschaftsverträge der Fondsgesellschaften verneint der BGH den Anspruch auf Rückzahlung. Eine Einzelfallbetrachtung des Inhalts des Gesellschaftsvertrages ist also essentiell und entscheidend. Sollte die Fondsgesellschaft Anlegern gegenüber Rückforderungsansprüche geltend machen, empfiehlt es sich, den Gesellschaftsvertrag durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.



Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass sich betroffene Anleger am besten bereits an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden sollten, bevor sie den verlangten Zahlungen nachkommen. Ein solcher kann anhand einer Auslegung des Gesellschaftsvertrages nachprüfen, ob sie zur Zahlung überhaupt verpflichtet sind oder keine Zahlungen leisten müssen.

Auch wenn Betroffene bereits bei der Zeichnung ihres Schiffsfonds über bestehende Risiken bzw. darüber, dass es sich hierbei um eine unternehmerische Beteiligung handelt, nicht ausreichend aufgeklärt wurden, prüft ein Rechtsanwalt, ob ihnen deshalb Schadensersatzansprüche zustehen können.

http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Pal Dragos: Soziale Gerechtigkeit – Worthülsen der etablierten Politik Mobile Diktier-App sicher mit TeamDrive
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.04.2013 - 09:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 848978
Anzahl Zeichen: 3116

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 315 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Schiffsfonds laut BGH"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z