DB-Stellungnahme zum vorläufigen Abschlussbericht des Berliner Datenschutzbeauftragten
ID: 84902
DB-Stellungnahme zum vorläufigen Abschlussbericht des Berliner Datenschutzbeauftragten
Die DB AG hat den vorläufigen Bericht eingehend geprüft und kommt zu dem Schluss, dass die durchgeführten Datenabgleiche aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht gesetzeskonform waren.
Im Ergebnis ist ferner festzustellen, dass der Bericht des Datenschutzbeauftragten sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht einer erheblichen Korrektur bedarf. Insbesondere hat der Bericht die aus gesetzlichen Vorschriften folgenden Pflichten der DB zur Korruptionsbekämpfung in ihrer rechtlichen Bedeutung nicht hinreichend erfasst und entsprechend gewürdigt.
Jens-Oliver Voß
Sprecher Konzern
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Datum: 22.04.2009 - 12:11 Uhr
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