DJV ruft zur Teilnahme an Aktion 'Fotografen haben Namen' auf
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DJV ruft zur Teilnahme an Aktion "Fotografen haben Namen" auf
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Manche Medien haben keinen Respekt mehr vor Fotojournalisten. Ihnen ist es vollkommen gleich, woher ein Bild stammt und wer ein Bild aufgenommen hat. Für Fotojournalisten ist die Namensnennung aber eine Frage der Anerkennung ihrer Arbeit. Auch Folgeaufträge hängen von der Namensnennung ab."
Die Pflicht zur Urhebernennung ergibt sich aus dem Paragraphen 13 des Urheberrechtsgesetzes. Demzufolge hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk und kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen werden muss und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Wer sich an der Aktion "Fotografen haben Namen" beteiligen möchte, wird gebeten, die Auswertung der jeweiligen Tageszeitung (mit Belegexemplar) an das DJV-Referat Bildjournalisten, Bennauerstraße 60, 53115 Bonn zu schicken.
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
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Datum: 22.04.2009 - 12:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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