Wie stelle ich einen Pflegeantrag?
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Um Anspruch auf Pflege im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen zum einen verschiedene Kriterien erfüllt sein und dann folgen diverse Schritte. Hier erhalten Sie ein paar Tipps, was zu tun ist.
Voraussetzungen für die Gewährung eines Pflegeantrags und damit Aufnahme in die Pflegestufe sind vor allem Nachweise über das Vorliegen eines Pflegefalls. Egal, ob Sie selber der Antragsteller sind, ob Sie das zusammen mit jemandem machen oder ob Sie für jemand anderen Pflegestufe oder Pflegegeld beantragen, zunächst müssen Sie einmal einen formlosen Antrag bei der betreffenden Krankenversicherung stellen oder gleich das vollständige Antragsformular für Pflege ausfüllen. Das Formular wird Ihnen entweder die Krankenkasse per Post zusenden oder Sie könne es mittlerweile bei den meisten Kassen auch Online finden und dann herunterladen und ausdrucken.
Sodann muss man Nachweise für das Vorliegen einer Pflegestufe oder Berechtigung zum Bezug von Pflegegeld (wenn beispielsweise Sie Ihre Zeit für die Pflege zu Hause aufwenden oder schon privat eine Hilfe organisiert haben) erbracht werden. Hierbei kann es sehr hilfreich sein, schon im Vorfeld ein Pflegetagebuch geführt zu haben, wo Sie sich einfach Notizen gemacht haben, wie viel Sie über einen längeren Zeitraum schon getan haben. Des Weiteren wird die Krankenkasse in der Regel den zuständigen Hausarzt befragen, der dann eine professionelle Einschätzung der Lage zur Stützung des Pflegeantrags einreicht.
Wie sieht ein Pflegeantrag aus?
Das Formular zur Beantragung von Pflegestufe / Pflegegeld wird in der Regel folgende Punkte enthalten:
-Angaben zur Person, die Pflege braucht
-Angaben, welche Art der Unterstützung man braucht (Geldmittel oder Sachleistungen)
-Angaben zu evtl. bereits vorhandenen Pflegepersonal oder Pflegeeinrichtung (aus Familie oder private Fachkräfte)
-Fragen zu Ursachen der Pflegebedürftigkeit
-Angaben zu bereits bezogenen Leistungen
-Angaben zu Art des Anspruches (Höhe, evtl. Beamtenstatus etc.)
-Angabe des Kontos (bei Geldleistungen)
-Angaben zum Hausarzt
-Entbindung von der Schweigepflicht für Arzt und Angehörige/pflegende Personen
-Ggfs. Vollmacht für einen Dritten, wenn der Betroffene selber nicht mehr in der Lage dazu ist
-Angaben zum Ort der Pflegeleistung (Zuhause des Patienten, Pflegeheim, heim etc.)
Das sieht jetzt nach einer langen Liste aus. Aber wenn Sie das ca. fünfseitige Formular erst einmal mit eigenen Augen gesehen haben, wird es recht schnell gehen. Denn Sie müssen hier erst mal keine langen Erklärungen abgeben, sondern zumeist nur kurze, sachliche und zweckdienliche Informationen einreichen.
Nach Einreichung des Antrags
Die Krankenkassen werden dann nach Erhalt des Pflegeantrags die eigentliche Prüfung vornehmen, welche dann die Hauptarbeit des Gesamtprozesses darstellt. Dafür wird man Sie in der Regel zu einem persönlichen Gespräch bitten, bei dem noch offene, grundlegende Fragen beantwortet werden und dann ein Gesamtbild der Lage erstellt wird. Das ist aber wie gesagt nicht Ihre Arbeit, sondern das machen die Krankenkassen zusammen mit Ihnen und mit dem Hausarzt. Wird dann eine Berechtigung auf Pflegegeld oder Aufnahme in die Pflegestufe bzw. eine Höherstufung innerhalb der Pflegestufe festgestellt, so gilt dann das Datum des Eingangsstempels Ihres Antrags.
Also: Keine Angst vor dem Antrag! Bei den schwierigen Einzelheiten erhalten Sie Hilfe.
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Datum: 09.04.2013 - 15:29 Uhr
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