Studiengebühren Rückerstattung möglich
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Die Rückerstattung der Rückmeldegebühren von 100 Mark (51 Euro) pro Semester gibt es jedoch nur auf Antrag. Und: Ehemalige Studenten müssen sich beeilen, da die Frist der Rückforderung Ende des Jahres 2013 abläuft. Das Antragsformular zur Rückerstattung der Studien-Rückmeldegebühren ist bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abrufbar.
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Schlagwörter:
Studiengebühren, Rückerstattung, Studenten, Rückmeldegebühren
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbrau-cherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersicht-lichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Datum: 10.04.2013 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 850075
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Stadt:
Heilbronn
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Kategorie:
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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.04.2013
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