Bundesnetzagentur-Präsident Homann eröffnet Forum zum Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich
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Durch die im Mai 2012 in Kraft getretene Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde der Verbraucherschutz erheblich gestärkt. Zu den Neuerungen zählen u. a. Vorgaben zur erleichterten Kostenkontrolle, zur Möglichkeit der Sperre der Bezahlfunktion des Handys, zur Preisansage bei Call-by-Call-Gesprächen und Vorgaben für einen reibungslosen Anbieterwechsel.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Veranstaltung bilden die drei verbrauchernahen Themen "Transparenz von Telekommunikationsverträgen", der "Wechsel von Telekommunikationsanbietern" sowie "telefonische Warteschleifen". Das neue TKG sieht gerade in diesen Bereichen erhebliche Verbesserungen für die Verbraucher vor.
So dürfen kostenpflichtige Warteschleifen nur noch sehr begrenzt eingesetzt werden. Ab dem 1. Juni 2013 müssen Warteschleifen bei Service- und Premium-Diensterufnummern (0180, 0900) komplett kostenfrei sein.
Um einen möglichst reibungslosen Wechsel des Telekommunikationsanbieters sicherzustellen, sieht das Gesetz vor, dass der bisherige Anbieter verpflichtet ist, den Kunden solange weiterzuversorgen, bis alle technischen und vertraglichen Details mit dem zukünftigen Anbieter geklärt sind.
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Datum: 10.04.2013 - 11:24 Uhr
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Berlin
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