Abmahnung von Geschäftsführen einer GmbH für Wettbewerbsverstöße

Abmahnung von Geschäftsführen einer GmbH für Wettbewerbsverstöße

ID: 850792

Die persönliche Inanspruchnahme eines Geschäftsführers einer GmbH durch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist scheinbar nicht ohne weiteres möglich.



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Aus dem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 12.11.2012 (Az.: 5 U 30/12) soll demnach hervorgehen, dass eine Haftung des Geschäftsführers wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße wohl grundsätzlich nicht in Frage komme.

Nach Ansicht des Gerichts ergebe sich die persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH nur in bestimmten Konstellationen. Dies könne zum einen dann der Fall sein, wenn dem Geschäftsführer die Umstände einer unzulässigen geschäftlichen Handlung bekannt gewesen seien. Zum anderen könne eine persönliche Inanspruchnahme auch in Betracht kommen, sofern der Geschäftsführer die unzulässige Handlung hätte verhindern können.

Das Gericht kam schlussendlich zu dem Ergebnis, dass dem Geschäftsführer im konkreten Fall kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß zu Last gelegt werden könne, was allerdings für eine persönliche Inanspruchnahme erforderlich sei.

Weiterhin soll das Gericht ausgeführt haben, dass die Grundsätze der "Störerhaftung" keine Anwendung finden würden. Damit sei zwar in der Vergangenheit die persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers begründet worden. Allerdings habe der Bundesgerichtshof (BGH) seine ständige Rechtsprechung im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht aufgegeben. Ferner bestünde ebenfalls keine allgemeine Verkehrspflicht, welche den Geschäftsführer zu Präventivmaßnahmen gegen derartige Wettbewerbsrechtsverletzungen veranlasse.

Um gegen einen Wettbewerbsverstoß vorzugehen, besteht zunächst die Möglichkeit einer Abmahnung. Mit der Abmahnung geht zumeist eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einher. Durch die Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Verletzer dazu, das wettbewerbswidrige Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Hierzu wird eine Vertragsstrafe festgesetzt, welche von der Schwere des Verstoßes abhängig ist.



Nach Abgabe und Annahme der Unterlassungserklärung gelten für das Wettbewerbsverhältnis vertragliche Verjährungsfristen. Für wettbewerbsrechtliche Ansprüche kann hingegen eine sechsmonatige Verjährungsfrist gelten. Aufgrund dieser Konstellation sollte eine Abgabe sowie der Inhalt der Unterlassungserklärung im jeden Fall gut durchdacht sein.

Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene von einem qualifizierten Rechtswalt beraten lassen. Da gerade in diesem Bereich der exakte Wortlaut besonders entscheidend ist, sollte unbedingt ein im Wettbewerbsrecht tätiger Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Dies gilt sowohl für die aktive als auch für die passive Partei.

http://www.grprainer.com/Abmahnung-Wettbewerbsrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  Franchisenehmern kann unter Umständen auch eine Arbeitnehmereigenschaft zukommen Finanzieller Frühjahrsputz bringt 500 Euro
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 11.04.2013 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 850792
Anzahl Zeichen: 2976

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 290 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abmahnung von Geschäftsführen einer GmbH für Wettbewerbsverstöße"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Experience in resolving shareholder disputes ...
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP


Franchisenehmern kann unter Umständen auch eine Arbeitnehmereigenschaft zukommen ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Franchise ist mittlerweile nahezu überall anzutreffen. Hierbei soll der Franchisenehmer Waren oder Dienstleistunge

Lloyd Fonds LF 46 MT Green Point möglicherweise auch von Krise betroffen ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Hamburger Unternehmen Lloyd Fonds AG soll vorzugsweise geschlossene Fondbeteiligungen entwickelnd und vertreib

Studiengebühren Rückerstattung möglich ...
09.04.2013. Studiengebühren für Studenten sind weitgehend abgeschafft. Nur Bayern und Niedersachsen verlangen noch Studiengebühren, die jedoch in diesem bzw. nächstem Jahr abgeschafft werden. Doch Berliner Studenten zahlten in den Jahren 1996 bis 2004 noch Rückmeldegebühren zu Unrecht, wie das

Im Falle eines Verkehrsunfalles ist es häufig ratsam einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen ...
Nach einem Unfall sollte man zunächst froh sein, wenn zumindest keine Menschen ernsthaft zu Schaden gekommen sind. Aber, nachdem sich der erste Schrecken gelegt hat, stellen sich auch meist schon die ersten Fragen. Wer war Schuld, was muss ich bzw. meine Haftpflichtversicherung ersetzen, beziehungs


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z