Bundesgerichtshof hebt erneut Urteil gegen shift.tv auf – zweite Schlappe für RTL und Sat.1
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute das auf die Verletzung des Weitersenderechts gestützte Urteil des OLG Dresden gegen shift.tv aufgehoben. Bereits 2009 hatte der BGH das erste, auf eine angebliche Verletzung des Vervielfältigungsrechts gestützte Urteil aufgehoben.
Die Frage, ob durch die Hinterlegung der angemessenen Vergütung überhaupt noch ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden kann, ließ das OLG Dresden unbeantwortet. Dies wurde nunmehr vom BGH beanstandet. Denn das OLG Dresden hätte insoweit den Rechtsstreit aussetzen und die Anrufung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt ermöglichen müssen, von der insbesondere die Frage entschieden worden wäre, ob die hinterlegte Vergütung angemessen war. Damit ist nunmehr klargestellt worden, dass die Fernsehsender dem Grunde nach verpflichtet sind, shift.tv die Kabelweitersenderechte nach § 87 Abs. 5 UrhG einzuräumen.
Ferner ergibt sich aus der Pressemitteilung des BGH, dass die von den Fernsehsendern im Rahmen der Revision erneut vorgebrachten Vorwürfe hinsichtlich der Zulässigkeit der hergestellten Privatkopien für die Kunden von shift.tv abgewiesen wurden. Damit ist nunmehr letztinstanzlich festgestellt, dass es sich bei den von shift.tv hergestellten Kopien um zulässige Privatkopien der Kunden von shift.tv handelt. Dabei unterscheidet sich das Verfahren zur Herstellung der Privatkopien wesentlich von dem Verfahren, das von save.tv eingesetzt wird.
Im Ergebnis besteht daher nur noch Streit über die Höhe der angemessenen Vergütung besteht und nicht mehr über die betroffenen Rechte. Da festgestellt wurde, dass die Fernsehsender die betroffenen Rechte nicht willkürlich zurückhalten können, erwägt shift.tv, nach Abschluss des durchzuführenden Schiedsstellenverfahrens für die in der Vergangenheit zu Unrecht untersagten Weitersendung Schadensersatzansprüche gegen die Fernsehsender RTL und Sat1 geltend zu machen.
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Über NETlantic
NETlantic ist eines der führenden Unternehmen im Bereich Digitaler Personal Video Recorder (PVR) Lösungen und betreibt seit 2005 erfolgreich das Online Video Rekorder Angebot "shift TV". shift TV Kunden können Fernsehen wann und wo sie wollen und müssen sich nicht an den vorgegebenen Sendezeiten der Fernsehsender orientieren. Mit Hilfe der NETlantic Technologie können shift TV Nutzer ihre Lieblingssendungen anklicken, aufzeichnen und zeitversetzt am Ort und auf dem Endgerät ihrer Wahl abrufen. Bis zu 10 TV Sender können in voller PAL Auflösung parallel aufgezeichnet werden. Einzelne Sendungen können shift TV Nutzer auf ihrem „persönlichen“ PVR ablegen. Das ist anwenderfreundlich und stellt, wie zahlreiche Studien belegen, das Fernsehen der Zukunft dar.
shift TV
Michael Westphal
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Datum: 11.04.2013 - 14:20 Uhr
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