Meldung vom 10.04.2013 aus dem Schnellwarn-System RASFF der Europäischen Kommission

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ID: 851437

Meldung vom 10.04.2013 aus dem Schnellwarn-System RASFF der Europäischen Kommission



(pressrelations) -
Das Land NRW ist über eine Schnellwarn-Warnmeldung (RASFF) am Mittwochabend, 10.4.2013, informiert worden, dass ein Händler in den Niederlanden unter Verdacht steht, Rindfleisch mit Pferdefleisch vergemischt zu haben. Da die Rückverfolgbarkeit der Waren des Unternehmens nicht ausreichend gewährleistet ist, haben die niederländischen Behörden die gesamte Ware aus den vergangenen zwei Jahren vom Markt genommen und die anderen betroffenen Mitgliedstaaten informiert. Insgesamt sind mehr als 50.000 Tonnen betroffen.

Die Auswertung der Kundenliste des niederländischen Großhändlers hat ergeben, dass er Kunden in Nordrhein-Westfalen hatte. Ob er diese in den vergangenen zwei Jahren mit verdächtigem Fleisch beliefert hat, ist unklar. Lieferlisten haben die Behörden in den Niederlanden bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung gestellt.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat die Kreisordnungsbehörden angewiesen, alle Kunden des niederländischen Großhändlers in NRW aufzusuchen und zu prüfen, ob und falls ja, welche Lieferungen in den vergangenen zwei Jahren eingegangen sind. Die Ware ist nicht verkehrsfähig und würde im Fall eine Fundes gesperrt, bis dass Klarheit über die Herkunft und Sicherheit gegeben ist.

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel: "Angesichts des neuen Lebensmittelskandals müssen wir jetzt Konsequenzen ziehen und die Vorgaben für Lebensmittelkontrollen verbessern." Auf der heute beginnenden Agrarministerkonferenz der Bundesländer hat NRW den Antrag gestellt, bundesweit Mindeststandards für die Eigenkontrollen von Futtermitteln und Lebensmitteln festzuschreiben. "Wir fordern, dass in den Betrieben verstärkt Eigenkontrollen im Hinblick auf gesundheitsrelevante Schadstoffe und zum Schutz vor Verbrauchertäuschung durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Eigenkontrollen sollen nach Möglichkeit vorliegen, bevor das Produkt für die Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich ist", sagte Remmel.


Außerdem macht sich NRW für die Erhebung von zweckgebundenen Gebühren für die Regelkontrollen stark. Damit sollen die Kontrollen zur Einhaltung des Lebens- und Futtermittelrechts verbessert werden.


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Datum: 11.04.2013 - 17:21 Uhr
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