Der Kommissarin für Menschenrechte zufolge ist eine vorzeitige Begnadigung Tymoschenkos durch den P

Der Kommissarin für Menschenrechte zufolge ist eine vorzeitige Begnadigung Tymoschenkos durch den Präsidenten aufgrund ihrer Beteiligung an laufenden Gerichtsverfahren ausgeschlossen

ID: 851500
(ots) -
Die Kommissarin für Menschenrechte der ukrainischen Rada
(Parlament) erklärt, es sei vorschnell, sich mit einer Begnadigung
der inhaftierten ehemaligen Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko zu
befassen, da ihr Fall nach wie vor Gegenstand laufender
Gerichtsverfahren sei und in ihrem Berufungsverfahren noch kein
Urteil vorliege.

Valeria Lutkovska bat den ukrainischen Präsidenten Wiktor
Janukowytsch am 5. April um die Begnadigung des ehemaligen
Innenministers Jurij Luzenko, bei dem es sich um einen engen
Vertrauten Tymoschenkos handelt. Als Begründung verwies sie neben dem
schlechten Gesundheitszustand des Ministers auch auf die Tatsache,
dass er den Grossteil seiner Strafe bereits verbüsst habe. Am
Mittwoch spielte sie Spekulationen über eine möglicherweise
bevorstehende Freilassung Tymoschenkos jedoch herunter.

Verschiedenste Spekulationen um Tymoschenko grassierten seit dem
vergangenen Wochenende, als Präsident Janukowytsch der Empfehlung der
Kommissarin für Menschenrechte folgte und Luzenko neben fünf weiteren
Personen begnadigte, die Haftstrafen wegen verschiedener Verbrechen
verbüssten - angefangen bei Unterschlagung bis zu Amtsmissbrauch.

Im Gegensatz zu Luzenko, dessen juristische Möglichkeiten
vollständig ausgeschöpft waren, ist Tymoschenko in weitere
Gerichtsverfahren involviert. Derzeit wartet sie auf die Prüfung
ihrer Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs aus dem Jahr 2011 durch den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Im Jahr 2009 hatte sie
mit Russland einen umstrittenen Gasvertrag über 10 Mrd. USD ohne
Zustimmung des Kabinetts unterzeichnet.

"Tymoschenkos Situation unterscheidet sich ein wenig von
Luzenkos", erklärte die Kommissarin für Menschenrechte. "Die
Verfahren sind noch nicht abgeschlossen und deshalb, denke ich, wäre


es voreilig, sich zum jetzigen Zeitpunkt damit zu befassen."

Bei den von Lutkovska angesprochenen weiteren Verfahren handelt es
sich um Ermittlungen wegen finanzieller Unregelmässigkeiten bei dem
von Tymoschenko in den 1990ern geleiteten Energieunternehmen United
Energy Systems of Ukraine (UESU) Corporation. Hinzu kommt der
Mordfall des Parlamentsmitglieds Jewgeni Schtscherban, der im Jahre
1996 vor dem Flughafen Donezk erschossen wurde. In diesem Verfahren
wurde sie durch den Generalstaatsanwalt als Zeugin geladen.

Da beide Verfahren noch laufen, sei eine Begnadigung durch den
Präsidenten zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschlossen, erklärte
Lutkovska.

Hochrangige europäische Entscheidungsträger haben die kürzlichen
Begnadigungen durch Janukowytsch begeistert aufgenommen und als
Zeichen dafür gewertet, dass sich die Ukraine zur europäischen
Integration und zur Unterzeichnung des wichtigen
EU-Assoziierungsabkommens später in diesem Jahr bekennt.

Stefan Füle, der Europäische Kommissar für EU-Erweiterung und
Europäische Nachbarschaftspolitik, bezeichnete die Handlungen
Janukowytschs "als ersten wichtigen Schritt zur Lösung des Problems
selektiver Justiz". Auch Romano Prodi, der ehemalige Präsident der
Europäischen Kommission, begrüsste die Entscheidung.



Pressekontakt:
Andrea Giannotti, +44(0)7825-892-640

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Datum: 11.04.2013 - 18:32 Uhr
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