Schwäbische Zeitung: Von Rechten und Pflichten - Leitartikel

Schwäbische Zeitung: Von Rechten und Pflichten - Leitartikel

ID: 851577
(ots) - Herzlichen Glückwunsch an etwa 216.000 junge
Männer und Frauen in Baden-Württemberg. So viele Wahlberechtigte hat
das Land am Donnerstag dazugewonnen, weil der Landtag das aktive
Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt hat - als zehntes
der sechzehn Bundesländer. Hoffentlich nehmen möglichst viele von
ihnen ihr Recht wahr, zuerst in Singen und in Aalen, wo die nächsten
Wahlen anstehen. Die Argumente für die Absenkung des Wahlalters
überzeugen aber nicht wirklich. Das Wahlrecht ist - das darf ruhig
einmal pathetisch klingen - die Grundlage der Demokratie. Ein
wichtiges Recht, das mit Pflichten einhergeht. Nun gibt der
Gesetzgeber dieses Recht an junge Menschen, denen er noch nicht
einmal zutraut, eigenständig einen Handyvertrag abschließen zu
können. Dafür ist nämlich bis zum 18. Geburtstag die Einwilligung der
Eltern nötig. Dabei sollte man meinen, dass eine Mitbestimmung über
die Geschicke des Gemeinwesens eine mindestens so hohe Reife
voraussetzt wie die volle Geschäftsfähigkeit. Fragwürdig ist zudem,
warum ein Jugendlicher zwar in der Lage sein soll, über die
Angelegenheiten der 600.000-Einwohner-Metropole Stuttgart
mitzubestimmen, nicht aber über jene des Landes. Wären die
Befürworter einer Absenkung des Wahlalters konsequent, müssten sie
erstens ein generelles Wahlalter 16 auf allen Ebenen - Stadt, Land,
Bund, Europa - fordern, und zweitens den jungen Frauen und Männern
gleichzeitig das passive Wahlrecht zugestehen. Ohne die Möglichkeit
gewählt zu werden, bekommen die 16- bis 18-Jährigen nur ein Wahlrecht
zweiter Klasse. Als Hebel gegen Politikverdrossenheit taugt die
Absenkung des Wahlalters nicht. Ohnehin ist es eine Unterstellung,
die Unlust an der Politik sei unter Jugendlichen besonders hoch.
Ebenso wie es eine Unterstellung ist, Kommunalpolitiker hätten
Jugendlichen bislang zu wenig Gehör geschenkt. Sich einzubringen, das


war bislang schon erwünscht. Doch es kostet Mühe, mehr als ein Gang
zum Wahllokal.



Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion@schwaebische-zeitung.de

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Das Erste, Freitag, 12. April 2013, 5.30 - 9.00 Uhr
Gäste im ARD-Morgenmagazin Schwäbische Zeitung: Ein schlimmer Verdacht - Kommentar
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.04.2013 - 21:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 851577
Anzahl Zeichen: 2332

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Ravensburg



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 163 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schwäbische Zeitung: Von Rechten und Pflichten - Leitartikel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schwäbische Zeitung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schwäbische Zeitung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z