Steuerbescheid – Prüfung durch einen Steuerberater bringt Sicherheit
Es ist wieder Zeit und bis zum 31. Mai 2013 müssen die Einkommenssteuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabe der Steuererklärung ist aber nur der erste Schritt. Diesem sollte die Prüfung und Kontrolle des anschließenden Steuerbescheides folgen. Denn: erwiesener Maßen sind viele Steuerbescheide oftmals nicht korrekt. Das betrifft nicht unwesentlich viele Bescheide. Umso wichtiger ist es, sich Zeit für eine Überprüfung zu nehmen, denn wer das unterlässt und den Bescheid einfach hinnimmt, verschenkt eventuell bares Geld. Für die Prüfung stehen Steuerberater zur Verfügung. Über die Empfehlung erlassene Steuerbescheide einer Kontrolle zu unterziehen, informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.
Zulasten des Steuerzahlers sind viele der jährlich erlassenen Steuerbescheide fehlerhaft. Es kommen Zahlendreher vor oder einfach vergessene oder gestrichene Abzugsposten. Das ist ärgerlich. Um Gewissheit zu haben, sollte man daher eine Prüfung veranlassen. Als Laie ist das nicht möglich. Am besten vertraut man einem Steuerberater. Er versteht die komplexen Zusammenhänge und weiß, welche Fehler sich häufig einschleichen. Er besitzt die Grundlage hierfür: Kenntnisse im umfangreichen Steuerrecht. Man sollte kein Geld an den Staat verschenken und auf Nummer sicher gehen. Ein Steuerberater prüft innerhalb der vom Finanzamt angegeben Frist und teilt dem Mandanten das Ergebnis mit. Ist alles korrekt, erhält dieser Sicherheit. Ist dem nicht so, kann der Steuerberater entsprechende Wege einleiten. Das bedeutet, er legt Einspruch ein und kümmert sich um den gesamten Schriftverkehr. Nachdem ein Einspruch eingelegt worden ist, muss die Finanzbehörde den Fall in vollem Umfang erneut prüfen.
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Pressekontakt
Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info(at)steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de
Datum: 12.04.2013 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 851742
Anzahl Zeichen: 1936
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Günter Zielinski
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040-5364010
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 691 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuerbescheid – Prüfung durch einen Steuerberater bringt Sicherheit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Günter Zielinski - Steuerberater (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Einstieg in das Berufsleben erfolgt meistens mit dem Beginn einer Ausbildung. Vieles ist für die jungen Auszubildenden neu und so ergeben sich oftmals verschiedene Fragen, die den Berufseinsteiger beschäftigen. Muss ein Auszubildender bereits eine Steuererklärung abgeben und wenn ja, nach wel
Häufige Überschätzung des Kanzleiwertes ...
Nach langjähriger Tätigkeit in der eigens gegründeten Steuerkanzlei fällt es dem Inhaber umso schwerer, sein aufgebautes Lebenswerk in neue Hände zu geben. Für viele Steuerberater stellt die Kanzlei einen wichtigen Baustein in der Altersvorsorge dar. Deshalb ist es besonders wichtig, den Wert
Zeitdruck bei der freiwilligen Steuererklärung ...
Werden Einkommensteuererklärungen nicht fristgerecht eingereicht, kann der Anspruch auf Steuerrückerstattung erlöschen. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes ist deutlich geworden, wie wichtig es für Arbeitnehmer ist, die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung einzuhalten. Steuerberat
Weitere Mitteilungen von Günter Zielinski - Steuerberater
Top Canadian Credit Counselling Firm Helps Consumers Avoid Financial Disaster ...
The premier financial counselling company nationwide across Canada – Business Solutions and Credit Counselling Services (BSCC), has declared it has been able to assist a record number of consumers avoid fiscal hardship and even bankruptcy so far this year in 2013. The company president, Arvinder K
ELStAM wird etappenweise eingeführt ...
Abbau von Bürokratie Die elektronische Lohnsteuerkarte wird ab 2014 Pflicht sein. Seit 2013 dürfen Arbeitgeber sie einführen. Während des Jahres bis zum 31.12.13 haben sie die Möglichkeit, stufenweise in das ELStAM-Verfahren einzusteigen. Der Arbeitgeber muss die ELStAM allerdings spätesten
Nebenberufliches Ehrenamt richtig honorieren ...
Schongau/Lechbruck, März 2013. - Ehrenamtliche Aktivität dürfen gemeinnützige Vereine auch (finanziell) honorieren, so will es der Gesetzgeber. Daher hat er im Ehrenamtsstärkungsgesetz, gültig ab 1. Januar 2013, den Übungsleiterfreibetrag von 2.100 auf 2.400 Euro, den Ehrenamtsfreibetrag von
Steuerrecht – mit einem Profi an der Seite kein Problem ...
Expertenrat – generell eine gute Entscheidung Das deutsche Steuerrecht ist gekennzeichnet von verschiedenen Steuerarten und Erhebungsformen. Dass sich in diesen Bereichen ein Laie nicht auskennen kann, ergibt sich aus der Logik. Allein deshalb ist es in steuerrechtlichen Angelegenheiten unverzi




