Rauchwarnmelderinstallation seit April 2013 gesetzlich verpflichtend
Eine große Gefahr, die von einem Brand ausgeht, ist die dabei entstehende Rauchentwicklung. Die meisten Opfer bei Wohnungsbränden erleiden eine Rauchvergiftung. Der Grund: Der Rauch wird nicht rechtzeitig bemerkt. Sicherheit bieten dann Rauchwarnmelder. Sie werden einfach installiert und warnen durch einen Signalton frühzeitig vor Rauch. Der sinnvolle Einsatz hat sich bereits in vielen Bundesländern durchgesetzt und ist seit dem 1. April 2013 nun auch für Nordrhein-Westfalen verpflichtend. Der Brandschutzservice EBS aus Essen informiert über das erlassene Gesetz.
Installierte Rauchmelder lassen bei Rauchentwicklung einen lauten Alarm ertönen. So wird man auch im Schlaf rechtzeitig vor einer Brandgefahr gewarnt und kann sich und die Familie rechtzeitig in Sicherheit bringen. Bisher war ein solcher Rauchmelder nur eine Empfehlung. Jetzt ist er sogar Pflicht. Denn die Sicherheit überzeugt. Die Pflicht zur Anbringung eines Rauchmelders ist seit April 2013 in Kraft getreten. Das bedeutet: Neubauten sowie bereits genehmigte müssen zwingend mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für bereits bestehende Bauten gilt eine Installationsfrist bis zum Ende des Jahres 2016. Die Anschaffung, die Installation und die Beschaffung von Ersatz bei einem Defekt, liegen in der Verantwortung des Eigentümers. Die Instandhaltung beziehungsweise Wartung sowie der Austausch der Batterien muss dagegen vom Mieter übernommen werden. Wo die Rauchmelder innerhalb des Gebäudes anzubringen sind, ist ebenfalls vorgeschrieben. Jedes Schlafzimmer, Kinderzimmer und jeder Flur, sofern er als Fluchtweg dient, muss über einen installierten Rauchwarnmelder verfügen. Es dürfen ausschließlich solche Rauchmelder angebracht werden, die nach der Produkt- und Prüfnorm DIN EN 14604 zertifiziert sind und ein CE-Zeichen besitzen.
Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht der Brandschutzservice EBS aus Essen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Datum: 15.04.2013 - 10:49 Uhr
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