Gigaliner: Europäische Kommission enttäuscht mit Richtlinienentwurf
ID: 852970
hat die Europäische Kommission aus Sicht des ARCD wiederholt die
Gelegenheit versäumt, Klarheit in die öffentliche Gigaliner-Debatte
zu bringen.
Vergeblich erwartet worden war eine eindeutige Klärung der Frage
zum grenzüberschreitenden Einsatz der Gigaliner innerhalb der
Europäischen Union. Stattdessen schließt sich die Kommission den
Richtlinien-Auslegungen des EU-Kommissars für Verkehr Siim Kallas an.
Demnach soll ein Grenzübertritt gestattet werden, wenn die jeweiligen
Nachbarstaaten damit einverstanden sind.
Der ARCD unterstützt als Mitglied im Verbund Europäischer
Automobilclubs EAC den Standpunkt des EAC-Präsidenten Bernd Opolka:
"Dieser Richtlinienentwurf ist der Türöffner für den europaweiten
Verkehr von Megatrucks und damit nicht hinnehmbar. Hier sollen via
Salamitaktik Fakten geschaffen werden, welche die Befürchtungen von
Millionen von Verkehrsteilnehmern außer Acht lassen: So lehnt die
überragende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger aus Gründen der
Verkehrssicherheit den Einsatz von Gigalinern auf unseren Straßen ab
- ein Fakt, dem die Kommission deutlich mehr Beachtung schenken
muss."
Zudem kritisiert der EAC die Kommission, keine Folgenabschätzung
für den Fall der Zulassung von Gigalinern vorgenommen zu haben. Dies
müsse jedoch die Grundlage für eine realistische Bewertung der
Auswirkungen auf Infrastruktur und Umwelt sein. Die Zulassung von
Gigalinern und damit die Verlagerung des Güterverkehrs von der
Schiene auf die Straße würde Investitionen in das Straßen- und
Brückennetz erfordern, die angesichts der finanziellen Lage
öffentlicher Kassen kaum zu stemmen seien. "Leidtragender wäre auch
hier der Autofahrer", so der EAC, der vor erhöhten Sicherheitsrisiken
und zunehmendem Verschleiß des Straßennetzes warnt.
Als Vertreter von mehr als drei Millionen Verkehrsteilnehmern
fordert der EAC eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie, deren
Ziel im Interesse der Sicherheit, Infrastruktur und Umwelt nicht nur
eine klare Einschränkung von Maßen und Gewichten, sondern auch die
Untersagung eines grenzüberschreitenden Gigaliner-Verkehrs sein muss.
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Datum: 15.04.2013 - 11:19 Uhr
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