Wenn nur die Flucht bleibt
Wenn es brennt, zählt nur eins. Schnell und ohne Umwege raus! Hierfür müssen Rettungswege zur Verfügung stehen, die es ermöglichen schnell und unkompliziert das Gebäude verlassen zu können. Denn wenn es brennt, zählt jede Minute. Mit den Rettungswegen sollen zwei in den Bauordnungen definierte Ziele zum Brandschutz erreicht werden: im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren sowie die Möglichkeit zu Löscharbeiten (vgl. § 14 der Musterbauordnung (MBO)). Um diese Schutzziele verwirklichen zu können, wird der Ausführung von Flucht- und Rettungswegen die höchste Priorität gegeben. Rettungswege müssen deshalb gewissen Anforderungen genügen. Welche das sind, erklärt der Brandschutzservice EBS aus Essen.
Der Rettungsweg in Gebäuden ist Pflicht, denn nur so können sich die im Gebäude befindlichen Personen schnell aus der Gefahrenzone bringen und ins Freie gelangen. Zu den Rettungswegen zählen unter anderem Flure, Treppenräume, Ausgänge und Rettungsbalkone. Die Anzahl und Lage der Rettungswege (erster und zweiter Rettungsweg) richtet sich danach, wie groß das Gebäude ist und welche Nutzung besteht. Um eine maximale Sicherheit zu gewährleisten, müssen Rettungswege bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie müssen unter anderem die erforderlichen Maße (Länge, Breite) einhalten, den baulichen Anforderungen entsprechen und eine Beschilderung gemäß DIN 4844 oder der ASR A1.3 vorweisen. Die jeweiligen Bestimmungen sind in den bauaufsichtlichen Regelwerken festgehalten. Für den Fall, dass der erste Rettungsweg unpassierbar wird, muss ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein. Dieser kann je nach Gebäudeart und -höhe eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine unabhängige zweite Treppe sein. In Rettungswegen ist das Lagern und Abstellen von Gegenständen ALLER Art verboten. Das gilt z.B. auch für Schuhe.
Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht der Brandschutzservice EBS aus Essen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Datum: 15.04.2013 - 15:21 Uhr
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