Anfängliche Verlustzuweisungen bei ApolloMedienfonds werden wohl aberkannt

Anfängliche Verlustzuweisungen bei ApolloMedienfonds werden wohl aberkannt

ID: 853311

Die Steuervorteile von Anlegern der ApolloProScreen KG i.L. und ApolloProMovie 1 KG i.L, welche die Verlustzuweisungen aus der Investitionsphase mit sich brachten, sollen wohl aberkannt werden.



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Anleger werden offenbar weiterhin mit schlechten Nachrichten konfrontiert. Betroffen sollen die Anleger der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProScreen KG i.L.) und ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProMovie 1 KG i.L.) sein. Zuvor mussten sich die Anleger anscheinend bereits damit anfinden, dass die gezeichneten Fonds nicht die erhofften wirtschaftlichen Vorteile eingebracht haben. Nunmehr könnten außerdem etwaige steuerliche Vorteile der anfänglichen Verlustzuweisungen wegfallen.

Die Meldungen, wonach sich eine Aberkennung anbahnen solle, verdichten sich indes. Dies soll den Anlegern wohl auch von der ApolloScreen GmbH bzw. der ApolloProMovie GmbH mitgeteilt worden sein. Dabei sollen die Verlustzuweisungen aus der Investitionsphase der ApolloProScreen KG i.L. anscheinend zu zwei Dritteln und die der ApolloProMovie 1 KG i.L. zu mehr als drei Vierteln betroffen sein.

Zusammenfassend lässt sich diesbezüglich festhalten, dass auf den Betrag der bezeichneten Verlustzuweisungen bei jedem Gesellschafter unter Umständen Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer veranschlagt werden kann. Hierdurch kann sich mitunter ein nicht unbeachtlicher steuerlicher Nachteil für die Betroffenen ergeben.

Weiterhin soll die Finanzverwaltung wohl beabsichtigen, die Inanspruchnahme eines Vorsteuerabzuges nicht zu gewähren. Die möglicherweise daraus resultierende Rückforderung seitens der Finanzverwaltung könne die Fondsgesellschaft daher anscheinend nur aufbringen, sofern auch schon geleistete Ausschüttungen zurückfordert werden. Ferner könnten zugleich die rückständigen Einlagen einfordert werden.

Die dargestellten Varianten haben für die betroffenen Anleger wohl eine nachteilige Endabrechnung zur Folge. Derzeit soll ein rechtliches Vorgehen gegen die Finanzverwaltung geprüft werden.



Den Anlegern könnten, im Zusammenhang mit einer möglichen Fehlberatung über sonstige Aspekte ihrer Beteiligung, unter Umständen Schadensersatzansprüche zustehen. Dies könnte im Einzelfall zugleich eine Rückabwicklung der kompletten Anlage zur Folge haben.

Betroffene Anleger sollten einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Ihre rechtlichen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen prüfen. Ein Rechtsanwalt hilft ihnen dabei, die finanziellen Einbußen möglichst gering zu halten. Weiterhin kann er die möglicherweise zustehenden Ansprüche geltend machen.

http://www.grprainer.com/ApolloProScreen-GmbH-und-Co.-Filmproduktion-KG-i.L.-und-ApolloProMovie-GmbH-und-Co.-Filmproduktion-KG-i.L..html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  Neues Urteil in Bezug auf Schadenersatz bei offenen Immobilienfonds BAG: Verdachtskündigung eines Arbeitnehmers
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 15.04.2013 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 853311
Anzahl Zeichen: 3076

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 295 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anfängliche Verlustzuweisungen bei ApolloMedienfonds werden wohl aberkannt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Experience in resolving shareholder disputes ...
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP


Neues Urteil in Bezug auf Schadenersatz bei offenen Immobilienfonds ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Hoffnungen der Anleger von offenen Immobilienfonds sollen in der Vergangenheit häufig enttäuscht worden sein.

Erste Schritte nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ...
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt meist einen massiven Einschnitt dar. Es hängt viel vom Erhalt des Arbeitsplatzes ab. Es stellen sich in diesem Zusammenhang häufig einige Fragen. So muss die Kündigung z.B. eigenhändig vom Arbeitgeber oder einer legitimierten Person im Origi

Oman Air erklärt Anfechtung von gültigen Online Flugbuchungen ...
Flugpassagiere, die Economy und Business Class Tickets bei der Oman Air über Flugvermittlungsportale wie EBookers oder Expedia buchten, erhielten eine Nachricht, dass die Flugbuchungen wegen Irrtum und des angeblich zu niedrigen Buchungspreises angefochten würden. Die Oman Air erklärte in den

Versprochene Steuervorteile bei Medienfonds können ausbleiben ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei Medienfonds handelt es sich um sogenannte geschlossene Fonds. Viele Anleger beteiligten sich in der Vergangenhe


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z