Korrekte Preisangabe wettbewerbsrechtlich relevant

Korrekte Preisangabe wettbewerbsrechtlich relevant

ID: 853666

Korrekte Preisangabe wettbewerbsrechtlich relevant



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Unlauterer-Wettbewerb.html Unternehmen, die ihre Waren im Internet anbieten, müssen darauf achten, für den Verbraucher gut wahrnehmbar auf die Mehrwertsteuer zu verweisen. Andernfalls könnten sie wettbewerbswidrig handeln.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt vor, dass derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages, also etwa beim Vertrieb von Waren über das Internet, anbietet, unter anderem anzugeben hat, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten. Diese Angabe muss dem Angebot eindeutig zuzuordnen sein sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar gemacht sein.

Diese Voraussetzungen sollen noch erfüllt sein, wenn die Informationen alsbald sowie leicht erkennbar oder gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss. Das Landgericht (LG) Bochum entschied mit Urteil vom 03.07.2012 (17 O 76/12), dass die Voraussetzungen der PAngV hingegen dann nicht mehr erfüllt seien, wenn lediglich unter dem Reiter "Versand und Zahlungsmethoden" auf die Mehrwertsteuer verwiesen werde und die darunter verborgene Seite nur sichtbar werde, wenn dieser Reiter auch angeklickt werde. Dann könne das Angebot nämlich aufgerufen werden, ohne dass der Hinweis auf die Mehrwertsteuer sichtbar werde und so könne der Bestellvorgang auch eingeleitet werden, ohne dass der Reiter angeklickt werden müsse.

Ebenso seien die Voraussetzungen der PAngV nicht erfüllt, wenn es zum Lesen des Hinweises erforderlich sei, sich bis zum Ende des Angebots durch zu scrollen um an die Informationen zu gelangen und der Bestellvorgang eingeleitet werden könne, ohne bis zum Ende gescrollt zu haben.



Das LG Bochum bejahte einen Unterlassungsanspruch der Klägerin, einer Mitbewerberin der Beklagten, nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unter Hinweis auf die genannten Anforderungen der PAngV. Das UWG bietet vom unlauteren Wettbewerb betroffenen Unternehmen nicht nur die Möglichkeit, Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Diesen kann unter Umständen auch ein Anspruch auf Herausgabe des durch den unlauteren Wettbewerb erlangten Gewinns oder auf Schadensersatz gegenüber einem Mitbewerber zustehen.

Um sicherzugehen, keine Wettbewerbsverstöße zu begehen oder um sich selbst vor solchen Verstößen durch Mitbewerber zu schützen, empfiehlt es sich, den Rat eines im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen.

http://www.grprainer.com/Unlauterer-Wettbewerb.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Saarbrücker Zeitung: Kolat fordert Hilfen für die Angehörigen der NSU-Opfer Gerichtsstandsvereinbarungen im Wirtschaftsrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 16.04.2013 - 09:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 853666
Anzahl Zeichen: 2916

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 216 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Korrekte Preisangabe wettbewerbsrechtlich relevant"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z