DGAP-HV: Muehlhan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in Hamburg m

DGAP-HV: Muehlhan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

ID: 855096
(ots) - DGAP-HV: Muehlhan AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Muehlhan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.05.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG

17.04.2013 / 15:08

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Muehlhan AG

Hamburg

ISIN: DE000A0KD0F7
Wertpapierkennnummer: A0KD0F


Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am

28. Mai 2013 um 11:00 Uhr im
Hafen-Klub Hamburg e. V.
Bei den St. Pauli Landungsbrücken 3
20359 Hamburg

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der
Lageberichte des Vorstands für die Muehlhan AG und den Konzern
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012


Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. Die
genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr
lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Fall
des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts
haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu
stellen.


2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzergebnisses


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag


des Geschäftsjahrs 2012 in Höhe von EUR 9.242.246,63 auf neue
Rechnung vorzutragen.


3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.


4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.


5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013


Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.


II. Weitere Angaben zur Hauptversammlung

1. Teilnahmeberechtigung


Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft rechtzeitig angemeldet und ihren Aktienbesitz
durch einen von ihrem depotführenden Institut in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen
Nachweis nachgewiesen haben.


Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bei der
nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse
spätestens bis Dienstag, 21. Mai 2013, 24:00 Uhr zugehen:


Muehlhan AG
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de


Der Nachweis hat sich auf Dienstag, 7. Mai 2013, 00:00 Uhr, zu
beziehen. Dieser Nachweisstichtag ist also der Zeitpunkt, zu
dem der für das Bestehen und den Umfang des Rechts zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und des Stimmrechts
maßgebliche Aktienbesitz bestimmt wird. Erwerbe und
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag sind
zulässig, für die vorgenannten Rechte aber ohne Bedeutung.


Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die Vorlage der
Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung erleichtert die
Einlasskontrolle; sie ist nicht Voraussetzung für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts.


2. Stimmrechtsvollmachten


Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen
Dritten, ausüben lassen (§ 134 Abs. 3 Satz 1 AktG). Auch in
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der
rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend dem
vorstehenden Abschnitt 'Teilnahmeberechtigung' erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134
Abs. 3 Satz 2 AktG).


Vollmachten an andere Personen als an Kreditinstitute, diesen
nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und diesen nach § 135 Abs.
10 AktG gleichgestellte Personen sind in Textform zu erteilen,
zu widerrufen und nachzuweisen. Zur Erteilung der Vollmacht
kann insbesondere auch das über die Internetadresse
www.muehlhan.com unter Über uns -> Investor Relations ->
Termine -> HV 2013 abrufbare Formular verwendet werden, dies
ist jedoch nicht zwingend.


Die Anforderungen an die Erteilung von Vollmachten an
Kreditinstitute, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und diesen
nach § 135 Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen bestimmen
sich nach § 135 Abs. 2 AktG und den von den genannten Stellen
gemachten Vorgaben.


Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen. Die Vollmachten und Weisungen hierzu
müssen schriftlich oder per Telefax an die Nummer +49 (0) 40
75271123 auf dem dafür vorgesehenen dem Aktionär nach
erfolgter Anmeldung zugesandten und auch über die
Internetadresse www.muehlhan.com unter Über uns -> Investor
Relations -> Termine -> HV 2013 abrufbaren Formular erteilt
werden. Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen bis zum 24. Mai 2013 bei der Gesellschaft
eingegangen sein; anderenfalls können sie nicht berücksichtigt
werden. Wir bitten, insoweit auch die Hinweise in den
Unterlagen zu beachten.


3. Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft


Diese Einladung zur Hauptversammlung, der Einzelabschluss der
Muehlhan AG zum 31. Dezember 2012 nebst Lagebericht, der
Geschäftsbericht für den Konzern, der den Konzernabschluss zum
31. Dezember 2012, den Lagebericht für den Konzern und den
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 enthält,
der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzergebnisses sowie
weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die
Internetseite


www.muehlhan.com unter Über uns -> Investor Relations -> Termine -> HV
2013


abrufbar.


Für die Dauer der Hauptversammlung am 28. Mai 2013 werden die
vorgenannten Unterlagen im Versammlungsraum ausliegen.


Etwaige bei der Muehlhan AG eingehende und
veröffentlichungspflichtige Verlangen nach Ergänzung der
Tagesordnung sowie Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen der
Verwaltung und Wahlvorschläge werden ebenfalls über die eben
genannte Internetseite zugänglich gemacht.


Hamburg, im April 2013

Muehlhan AG

Der Vorstand






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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Muehlhan AG
Schlinckstr. 3
21107 Hamburg
Deutschland
E-Mail: myag@muehlhan.com
Internet: http://www.muehlhan.com


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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207449 17.04.2013
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Datum: 17.04.2013 - 15:10 Uhr
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