EU-Parlament begrenzt Banker-Boni
ID: 855164
Das EU-Parlament hat am 16.04. beschlossen, dass der Bonus für Bankmitarbeiter ab 2014 im Regelfall nicht höher als das Jahresgehalt ausfallen darf. Mit dem Beschluss sollen spekulative Risiken eingeschränkt werden.
finanzwelt. Fachmagazin der Finanzbranche. (Geschäftsführerin: Dorothee Schöneich)(firmenpresse) - Wiesbaden, 17.04.2013. (fw/an) Laut einer Presseerklärung des EU-Parlaments kann der Bonus nur dann auf die maximal doppelte Summe des Jahresgehalts erhöht werden, wenn mindestens 66 Prozent der Aktionäre dem zustimmen, vorausgesetzt dass mindestens die Hälfte der Aktien oder der entsprechenden Eigentumsrechte vertreten sind. Ansonsten sind 75 Prozent der Aktionärsstimmen erforderlich. Um Bankern einen Anreiz zur langfristigen Planung zu geben, müssen außerdem mindestens 25 Prozent einer Vergütung, die 100 Prozent des Jahresgehalts übersteigt, für mindestens fünf Jahre zurückgestellt werden.
Im Rahmen der "Basel III"-Vorschriften werden EU-Banken außerdem verpflichtet, mehr und hochwertigeres Kapital zu halten, um künftige Krisenschocks aus eigener Kraft überstehen zu können, das heißt mindestens acht Prozent qualitativ gutes Kapital, von dem knapp über die Hälfte hartes Kernkapital ("Tier 1") sein muss. Dieses Kapital muss leicht in Bargeld umwandelbar sein, um Anleger und Gläubiger im Notfall auszahlen zu können.
Die Kreditinstitute müssen ebenfalls einen "Kapitalerhaltungspuffer" einrichten, um Verluste auszugleichen und Kapital zu schützen, sowie einen "antizyklischen Kapitalpuffer", um sicherzustellen, dass sie in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums eine ausreichende Kapitalbasis aufbauen, damit in Krisenzeiten eine kontinuierliche Kreditversorgung gewährleistet ist.
Die neuen Vorschriften sollen am 01.01.2014 in Kraft treten und müssen zuvor vom EU-Ministerrat formell verabschiedet werden.
www.europarl.europa.eu
FW-Verlag GmbH
Söhnleinstraße 17
65201 Wiesbaden
Geschäftsführerin:
Dorothee Schöneich
Themen in dieser Pressemitteilung:
dorothee-schoeneich
finanzwelt
fachmagazin
finanzbranche
geldanlage
anlage
rendite
gewinn
wiesbaden
frankfurt
anleihe
anleihenindex
aktien
news
finanznews
banker
boni
bonus
europa
parlament
europa
parlament
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
finanzwelt - das Fachmagazin der Finanzbranche - gibt es nun seit mehr als 20 Jahren. finanzwelt versteht sich als Fachpublikation und Interessenvertretung des Finanzvertriebs und als Schnittstelle zwischen Anbietern und Vermittlern. Unsere Leser sind ausschließlich Finanzdienstleister, Mehrfachagenten, Makler, Vermögensverwalter sowie Allfinanz- und Kapitalanlageberater.
FW Verlag GmbH
Pressestelle finanzwelt
Söhnleinstraße 17
65201 Wiesbaden
info(at)finanzwelt.de
06 11 / 2 67 66-0
http://www.finanzwelt.de
Datum: 17.04.2013 - 16:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 855164
Anzahl Zeichen: 2078
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Pressestelle
Stadt:
Wiesbaden
Telefon: 06 11 / 2 67 66-0
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 386 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EU-Parlament begrenzt Banker-Boni"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
FW Verlag GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
(fw/ah) Insbesondere die Kernmärkte Deutschland, Großbritannien und Frankreich weisen eine starke Performance auf. Aber auch in den von der Eurokrise betroffenen Ländern (Irland, Spanien und Portugal) sind leise Hoffnungsschimmer sichtbar. In Europa beliefen sich die Investitionen in Gewerbeimmob
Studie: Geldanlage bei Frauen ist häufig Teamwork ...
(fw/an) Dagegen verlässt sich nach Angaben der Bank lediglich rund ein Drittel (34 Prozent) auf das eigene Bauchgefühl und trifft die Entscheidung allein. Männer sind der Studie zufolge beim Thema Geld häufiger Einzelgänger als Frauen: Mit 46 Prozent folgt fast jeder Zweite seinem eigenen Urtei
Mehr Flexibilität in der Hinterbliebenen-Vorsorge ...
Wiesbaden, 10.04.2013. (fw/db) Was passiert mit meiner Familie, wenn mir etwas zustößt? Diese Frage stellt sich kein Mensch gerne, doch die Vorsorge für den Ernstfall ist unausweichlich. Die gesetzliche Witwen- und Waisenrente reicht im Todesfall zur Weiterversorgung der Hinterbliebenen zumeist n
Weitere Mitteilungen von FW Verlag GmbH
DGAP-CMS: MAN SE: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ...
MAN SE / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 17.04.2013 16:28 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist
DGAP-CMS: Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ...
Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 17.04.2013 16:27 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für
DGAP-CMS: MAN SE: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ...
MAN SE / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 17.04.2013 16:24 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist
DGAP-AFR: a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ...
a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten 17.04.2013 16:13 Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung is




