Debi Select
Debi Select – CLLB Rechtsanwälte erstreiten erstes Urteile gegen ehemaligen Geschäftsführer der Debi Select Classic Fonds 2 GmbH & Co. KG
Der Geschäftsführer hat, nach Zustellung des Urteils, einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung beim OLG München einzulegen. „Aufgrund der Sach- und Rechtslage beurteilt die Kanzlei CLLB die Erfolgsaussichten des Anlegers in einem etwaigen Berufungsverfahren als positiv“, erklärt CLLB weiter.
Parallel zu den laufenden Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Debi Select Classic 2 hat die Kanzlei CLLB bereits etliche Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben.
Anleger berichten verstärkt, dass ihnen von Seiten verschiedener Anlageberater empfohlen wurde, ihre für die Altersvorsorge abgeschlossenen Lebensversicherungen zu kündigen und den sich daraus ergebenden Erlös in die Fonds der Debi Select Gruppe zu investieren.
Auffallend ist, dass Anlegberater aus den unterschiedlichsten Teilen Deutschland den Anlegern dazu geraten haben, ihre bestehenden Lebensversicherungen über eine Gesellschaft mit dem Namen „Inter Consult Factoring“ zu veräußern.
Sollten Anleger der Debi Select Fonds von ihren Anlageberatern nicht, oder nicht vollständig über die Risiken der Beteiligungen aufgeklärt worden sein, kommen nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich immer auch Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Diese richten sich gegen den Berater, nicht aber gegen die Fondsgesellschaft selbst.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.
Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Die Haftung ist im Außenverhältnis in der Regel unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.
Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen, erklärt Rechtsanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der Debi Select vertritt. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.
Liegt eine Aufklärungspflichtverletzung auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht. Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Der Anlageberater ist dabei für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung auch verpflichtet, den Anleger von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft, zu ersetzen.
CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Pressekontakt: CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 23.09.2016 - 13:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 855478
Anzahl Zeichen: 3966
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA István Cocron
Stadt:
München
Telefon: 089/55299950
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1004 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
" Debi Select "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Klage war so etwas wie der letzte Joker für eine Zockerin, die im Online-Casino viel Geld verspielt hatte. Und der Joker hat gestochen. Die Titanium Brace Marketing Ltd., Anbieterin des Online-Casinos ?Drückglück?, muss ihr die verlorenen Einsätze zurückzahlen ? mehr als 58.000 Euro. Das h
Cybersicherheit: Payback Punkte gestohlen! ...
Die auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits über den Punkteklau bei Payback aufgrund unzureichender Sicherheitsvorkehrungen berichtet. Nunmehr hat CLLB Rechtsanwälte für eine Vielzahl geschädigter Payback-Kunden mehrere Klagen vor dem zuständigen Landgerich
CLLB Rechtsanwälte reichen für Spieler Klage gegen Sportwettenbetreiber ein. ...
Die auf die Vertretung von Geschädigten illegaler Online-Casinos spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB vertritt bereits zahlreiche Mandanten, die bei illegalen Online-Glücksspielen zum Teil erhebliche Beträge verloren haben. Die Besonderheit im vorliegenden Fall liegt darin, dass dem nunm
Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Mayer: Einsatz der deutschen Polizei im Ausland ist von unschätzbarem Wert ...
Deutscher Bundestag würdigt den Einsatz deutscher Polizistinnen und Polizisten im Ausland Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag über einen Antrag der Koalitionsfraktionen zum Engagement der deutschen Polizei im Ausland beraten. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CS
ARAG Verbrauchertipps ...
Kreuzfahrt: Reisepreisminderung trotz Upgrade Wenn schon Kreuzfahrt, dann auch richtig. Mit Außenkabine, eigenem Balkon und dem ungestörten Blick aufs Meer vom Bett aus. So war jedenfalls der Plan des Ehepaares, dass sich im aktuellen Fall auf Kreuzfahrt begab. Doch vor Ort mussten sie feststelle
Neuerscheinung: ...
Wie wirkt sich ein Arrestaufenthalt auf die Psyche von Jugendlichen und ihr zukünftiges Verhalten aus? Die kurze, aber harte Zeit im Jugendarrest soll Jugendliche abschrecken und so verhindern, dass sie wieder straffällig werden. In der ersten fundierten Studie über die Folgewirkungen des kurzze
KTG Energie AG: Beunruhigende Nachrichten für die Anleger ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html In wenigen Tagen wäre die Zinszahlung für die Anleihe der KTG Energie AG fällig. Ob es dazu kommt, erscheint angesichts aktueller Meldungen des Unternehmens allerdings fraglich. GRP Rainer Rechtsanwälte St




