Hohes Sicherheitsniveau nur durch neutrale Prüfung / Lediglich ein Drittel aller Aufzüge war mängelfrei / VdTÜV veröffentlicht den Anlagensicherheits-Report 2013
ID: 855582
Überwachungsstellen (ZÜS) führen zu einem hohen Sicherheitsniveau
technischer Anlagen in Deutschland. Trotz Wartung treten an
Druckanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Aufzügen
Sicherheitsmängel auf, die erst bei einer Prüfung erkannt werden. Für
rund ein Drittel aller Aufzüge in Deutschland liegen über den
technischen Zustand überhaupt keine Informationen vor, da sie trotz
gesetzlicher Verpflichtung nicht mehr geprüft werden. Dies sind nur
einige Ergebnisse des Anlagensicherheits-Reports 2013, den der VdTÜV
in Berlin vorstellte.
Aufzüge: Hohe Zahl ungeprüfter Anlagen
Nur bei einem Drittel der geprüften Aufzugsanlagen war im Jahr
2012 bei der technischen Prüfung nichts zu beanstanden. Rund 9,44
Prozent hatten "sicherheitserhebliche Mängel", 58,52 Prozent wiesen
geringfügige Mängel auf und rund 31,35 Prozent waren mängelfrei. Bei
0,67 Prozent der Aufzüge bzw. bei 4.600 Anlagen bestand sogar eine
akute Gefahr für die Benutzer. Zudem gehen die Experten der ZÜS davon
aus, dass der technische Zustand von rund 250.000 Aufzügen nicht
bekannt ist, da sie nicht zur Prüfung angemeldet werden. Insgesamt
wird die Zahl der Aufzüge in Deutschland auf über 700.000 geschätzt,
aber nur etwa 450.000 Anlagen werden regelmäßig durch eine ZÜS
geprüft.
Über das Sicherheitsniveau dieser Anlagen liegen keine
Informationen vor. "Sollten die Betreiber ihre Aufzüge nicht prüfen
lassen, gehen sie bei einem Unfall enorme Haftungsrisiken ein",
erläutert Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied
des VdTÜV. "Wir empfehlen daher dringend mehr Aufklärungsarbeit durch
alle Beteiligten - Behörden, Hersteller und Wartungsfirmen sowie
Verbände und Prüforganisationen." So sei es beispielsweise vor dem
Hintergrund des Arbeitsschutzes kritisch, dass Wartungsarbeiten an
nicht geprüften Aufzügen durchgeführt würden.
Druck- und Dampfkesselanlagen: Sicherheitsniveau ist hoch
Bei über 274.000 Prüfungen von Druckbehälteranlagen war mit 79,53
Prozent der überwiegende Teil mängelfrei. Geringfügige Mängel wiesen
15,87 auf, erhebliche Mängel hatten 4,49 Prozent der Anlagen. Die
rund 30.000 Prüfungen von Dampfkesselanlagen zeigen ein ähnliches
Bild. Mängelfrei waren 77,7 Prozent, geringfügige Mängel hatten 18,8
Prozent und erhebliche Mängel wurden an 3,38 Prozent der Anlagen
festgestellt. Der Anteil der Druckanlagen mit gefährlichen Mängeln,
z. B. mit kritischen Rissen in Schweißverbindungen, lag bei unter
einem Prozent. In absoluten Zahlen heißt das aber: An 292
Druckbehälter- und 34 Dampfkesselanlagen bestanden derart gravierende
Mängel, dass sie zur Sicherheit der Beschäftigten, der Bevölkerung
und der Umwelt sofort stillgelegt werden mussten.
Bei so genannten "Ex-elh-Anlagen" muss besonders auf Brand- und
Explosionsschutz geachtet werden, weil dort leicht entzündbare
Flüssigkeiten und Gase gelagert werden. Dazu zählen z. B.
Tankstellen. Von allen 5068 geprüften Tankstellen waren im Jahr 2012
über die Hälfte (54,83 Prozent) mängelfrei, 24,33 Prozent wiesen
geringfügige Mängel auf, bei 20,66 Prozent stellten die Prüfer
erhebliche Mängel fest.
Sicherheit durch neutrale Prüfung
"Die Ergebnisse des Anlagensicherheits-Reports zeigen: Trotz
regelmäßiger Wartung treten an technischen Anlagen Mängel auf. Diese
werden nur deswegen erkannt, weil die Anlagen regelmäßig geprüft
werden", erläutert Dr. Brüggemann. "Sorge bereiten vor allem jene
Anlagen, die nicht geprüft werden. Bei ihnen bleiben die
sicherheitsrelevanten Mängel unter Umständen verborgen, das Risiko
ist nicht abschätzbar." Betreiber von Anlagen tragen dabei eine große
Verantwortung: "Nicht nur die sicherheitstechnische Bewertung,
sondern auch Umfang und Einhaltung aller Prüftermine liegen in der
Verantwortung der Unternehmen, die überwachungsbedürftige Anlagen
betreiben. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist
das oft eine große Herausforderung."
Sicherheit auch bei erneuerbaren Energien
Die Frage, ob eine bestimmte Anlagenart aufgrund ihres
Gefährdungspotentials geprüft werden muss, hat der Gesetzgeber in
einem Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen geregelt.
Allerdings ist dieser Katalog seit Jahrzehnten unverändert geblieben.
So müssen Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, wie
z. B. Biogas- oder Windkraftanlagen, nicht in vollem Umfang durch
eine ZÜS geprüft werden. "Das Gefährdungspotential ist aber nicht
geringer als bei konventionellen Anlagen zur Energieerzeugung, die
mit fossilen Brennstoffen betrieben werden", so Dr. Brüggemann. "Eine
Aufnahme in den Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen ist
dringend geboten."
Veröffentlichung in der "Technischen Überwachung"
Der Anlagensicherheits-Report 2013 erscheint in der
VdTÜV-Zeitschrift Technische Überwachung. Mitgewirkt haben folgende
Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS): DEKRA Automobil GmbH, DEKRA
EXAM GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, Lloyd´s Register Quality
Assurance GmbH, SGS-TÜV GmbH, TOS Prüf GmbH, TÜV Austria Service
GmbH, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service
GmbH, TÜV SÜD Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH,
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.
Pressekontakt:
Johannes Näumann
VdTÜV Verband der TÜV e.V.
Pressesprecher
T.: +49 30 760095-320
M.: +49 151-12 03 96 92
johannes.naeumann@vdtuev.de
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Datum: 18.04.2013 - 10:15 Uhr
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