Mehr Rechte fuer Bahnkunden
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Mehr Rechte fuer Bahnkunden
Rechtzeitig zu Beginn der Sommer-Ferienreisezeit bringen wir heute vorzeitig die zukuenftigen EU-weiten Fahrgastrechte fuer die Bahnkunden in Deutschland auf den Weg. So muessen kuenftig in allen Zuegen, ab einer Verspaetung von 60 Minuten, 25 Prozent des Fahrpreises erstattet werden. Bei einer Verspaetung von 120 Minuten werden 50 Prozent des Fahrpreises faellig, und zwar - sofern gewuenscht - auch als Barerstattung. Besonders wichtig ist, dass die Verspaetungsregelung fuer die gesamte Reisekette gilt und nicht durch einen einzelnen Zug entstehen muss.
Darueber hinaus werden umfassende Entschaedigungsregelungen fuer den Nahverkehr festgesetzt. Ergibt sich beispielsweise fuer einen Zug von A nach B eine Verspaetung von mehr als 20 Minuten, kann ein Fahrgast zukuenftig ohne Aufpreis auch einen hoeherwertigen Zug nutzen. Ausserdem gibt es bis zu 80 Euro Taxikosten erstattet, falls auf Grund einer Verspaetung der letzte Anschlusszug nicht mehr erreicht werden kann. Dies ist gerade fuer Bahnkunden aus dem laendlichen Raum von Vorteil.
Fuer behinderte Menschen - und dies war der SPD-Fraktion ein Herzensanliegen - haben wir deutliche Verbesserungen durchgesetzt. So muessen Eisenbahnunternehmen kuenftig dafuer sorgen, dass der Bahnhof, die Bahnsteige und die Fahrzeuge auch fuer Personen mit eingeschraenkter Mobilitaet zugaenglich sind.
Mit dem Gesetz werden die Fahrgastrechte deutlich gestaerkt.
Ausserdem haben Bahnkunden ab naechstes Jahr europaweit die gleichen Rechte. Fahrgaeste muessen sich bei Entschaedigungsfragen zukuenftig nicht darum kuemmern, ob sie einen deutschen, niederlaendischen oder oesterreichischen Zug nutzen.
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Datum: 24.04.2009 - 16:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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