Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung für Rechtsanwälte
Mit in die Anwaltssoftware integrierten Original PDF-Formularen vermeiden Anwälte die Zurückweisung von Anträgen in der Zwangsvollstreckung wegen Abweichungen von der gesetzlichen Format-Vorgabe.
Original PDF-Formulare für die ZV werden vollständig gefüllt, mit besonderer Forderungsaufstellung u(firmenpresse) - (Köln, 19.04.2013) Integrierte Original PDF-Formulare für die Zwangsvollstreckung mit LawFirm®
Seit dem 01.03.2013 besteht für verschiedene Anträge/Aufträge in der Zwangsvollstreckung Formularpflicht. Mit der Ausdehnung der Formularvorschrift auf weitere ZV Anträge wird gerechnet. Das BMJ hat diese Formulare zwar im PDF Format bereitgestellt, allerdings in einer nicht speicherbaren Fassung. Aktuell kommt es daher zunehmend zu Zurückweisungen von Anträgen durch von den gesetzlichen Formularen abweichende Darstellungen. Ursache dafür sind in andere Formate "umgewandelte" oder "nachgebildete" Formulare.
Die Lösung in der Anwaltssoftware LawFirm versetzt Anwälte und Kanzleien in die Lage, den Formvorschriften gesichert zu genügen, weil es gelungen ist, die Original PDF-Formulare zu integrieren. Außerdem ...
- füllt LawFirm die Formulare auch im Bereich der Angaben zur Forderungsaufstellung vollständig aus - und setzt nicht nur einen Haken mit Verweis auf eine Anlage.
- Die ausgefüllten Formulare werden - obwohl sie eigentlich nicht zum Speichern vorgesehen sind - automatisch in elektronischen Akten gespeichert und können auch jederzeit nachbearbeitet und wieder gespeichert werden. Die Bedienung in LawFirm ist dabei genauso einfach wie bei Word Dokumenten.
- Und schließlich wurde eine spezielle Fassung der Forderungsaufstellung entwickelt, deren Zusammenfassungsblatt genau mit der Aufteilung der Daten auf den Pflichtformularen übereinstimmt. Die Herkunft der Zahlen ist somit für Gerichte und Gerichtsvollzieher sehr einfach nachvollziehbar.
Übrigens:
Vor dem Hintergrund dieser Besonderheiten wird LawFirm für kurze Zeit (befristet bis zum 31.05.2013) außergewöhnlich günstig angeboten: Für alle neuen Systeme mit Wartungsvertrag wird ein Rabatt von 50% auf die Lizenzgebühren eingeräumt. Weitere Details zu diesem Angebot finden sich unter http://www.kanzleirechner.de (ca. 15 sec. auf die Einblendung warten).
Aktuelle Informationen zur Zwangsvollstreckung 2013 ("Reform der Sachaufklärung") mit Download-Links zum Herunterladen ausgefüllter Beispiel-Formulare:
http://zv2013.kanzleirechner.de
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http://www.kanzleirechner.de/lawfirm/anwender_kanzleien_referenzen.htm
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Universitätsstr. 5, 50937 Köln
Datum: 19.04.2013 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 856503
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Peter Schwindling
Stadt:
Köln
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
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