Namensnennung von Bildjournalisten unverzichtbar
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Namensnennung von Bildjournalisten unverzichtbar
70 Prozent). Die ausführliche Auswertung mit dem Ranking der Zeitungen findet sich unter www.djv.de/bild.
Konken forderte die Verantwortlichen in den Zeitungsredaktionen auf, sich am Beispiel der Siegerzeitungen zu orientieren: "Die Nennung der Namen ist gesetzliche Pflicht und kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Bei Prozessen unterstützen wir unsere Mitglieder", meinte Konken. Der DJV setze allerdings mit der Auswertung auf die Fähigkeit der Verlage, Fehler zu korrigieren. Er appellierte in dem Zusammenhang an die Redakteurinnen und Redakteure, sich für die Bildjournalisten
einzusetzen: "Fairness fängt bei der Namensnennung an, hört hier aber nicht auf", meinte Konken und verwies auf die Vergütungsregeln für Bildhonorare an Zeitungen, die in Kürze in Kraft treten sollen. "Nur eine Branche, in der Feste und Freie zusammenhalten, ist zukunftsfähig." Der DJV stehe dafür, diesen Prozess zu unterstützen.
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Datum: 23.04.2013 - 10:51 Uhr
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