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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Innenminister kontra Verfassungsgericht
Freie Meinung
CARSTEN HEIL

ID: 859148
(ots) - Es ist das Wesen von Demokratie, über das
Spannungsfeld von bürgerlichen Freiheiten und innerer Sicherheit zu
diskutieren. Es gibt auch in Deutschland eine Terrorgefahr, die durch
die Ereignisse von Boston neu ins Bewusstsein rückt. An dieser
Debatte kann der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes teilnehmen.
Wenn der Detmolder Andreas Voßkuhle zu einer besonnenen Debatte
aufruft, ist das ein vernünftiger Beitrag und Teil seiner freien
Meinungsäußerung. Warum Innenminister Hans-Peter Friedrich so
empfindlich darauf reagiert und sich jegliche Meinungsäußerung des
BVG-Präsidenten verbittet, ist dagegen völlig unverständlich. Sonst
lassen Politiker doch auch gern das Verfassungsgericht Politik
machen. Mal, weil sie selbst nicht in der Lage sind,
verfassungskonforme Gesetze zu beschließen (Vorratsdatenspeicherung).
Dann, weil sie Angst vor der Öffentlichkeit haben und die
Verantwortung lieber nach Karlsruhe abschieben wollen (steuerliche
Gleichstellung der Homoehe). Heute urteilt das höchste Gericht über
eine gemeinsame Datenbank von Polizei und Geheimdiensten. Auch
deshalb liegen die Nerven von Friedrich blank. Demokratische
Grundrechte hat aber auch der BVG-Präsident, und es steht dem
Innenminister nicht an, sie auszuhebeln.



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Datum: 23.04.2013 - 19:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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Politik & Gesellschaft



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