Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Innenminister kontra Verfassungsgericht
Freie Meinung
CARSTEN HEIL
ID: 859148
Spannungsfeld von bürgerlichen Freiheiten und innerer Sicherheit zu
diskutieren. Es gibt auch in Deutschland eine Terrorgefahr, die durch
die Ereignisse von Boston neu ins Bewusstsein rückt. An dieser
Debatte kann der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes teilnehmen.
Wenn der Detmolder Andreas Voßkuhle zu einer besonnenen Debatte
aufruft, ist das ein vernünftiger Beitrag und Teil seiner freien
Meinungsäußerung. Warum Innenminister Hans-Peter Friedrich so
empfindlich darauf reagiert und sich jegliche Meinungsäußerung des
BVG-Präsidenten verbittet, ist dagegen völlig unverständlich. Sonst
lassen Politiker doch auch gern das Verfassungsgericht Politik
machen. Mal, weil sie selbst nicht in der Lage sind,
verfassungskonforme Gesetze zu beschließen (Vorratsdatenspeicherung).
Dann, weil sie Angst vor der Öffentlichkeit haben und die
Verantwortung lieber nach Karlsruhe abschieben wollen (steuerliche
Gleichstellung der Homoehe). Heute urteilt das höchste Gericht über
eine gemeinsame Datenbank von Polizei und Geheimdiensten. Auch
deshalb liegen die Nerven von Friedrich blank. Demokratische
Grundrechte hat aber auch der BVG-Präsident, und es steht dem
Innenminister nicht an, sie auszuhebeln.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.04.2013 - 19:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 859148
Anzahl Zeichen: 1537
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 144 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Innenminister kontra Verfassungsgericht
Freie Meinung
CARSTEN HEIL"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Westfälische (Bielefeld) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).