Elektronische Kennzeichnung: Lassie kehrt zurück (BILD)
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(ots) -
Wer kennt sie nicht, die treue und furchtlose Colliehündin Lassie.
Generationen von Kindern haben sie in ihrer Phantasie begleitet bei
der Suche nach dem kleinen Joe. Auch das Happy End kennen alle.
Lassie hat die Heimkehr geschafft, auch wenn sie dafür durch halb
Schottland und England laufen musste.
Die Wirklichkeit sieht leider anders aus. In Deutschland entlaufen
jedes Jahr über 300.000 Hunde und Katzen. Ein Großteil kehrt nie
wieder nach Hause zurück. Auch wenn viele Tiere aufgegriffen werden,
lassen Frauchen und Herrchen sich häufig nicht ausfindig machen.
Damit dies nicht geschieht, kann man sein Tier kennzeichnen
lassen. Am sichersten ist die elektronische Kennzeichnung mit einem
Transponder, umgangssprachlich auch als "Chip" bezeichnet, eine
Maßnahme, die für Hund oder Katze weitgehend schmerzfrei ist und
keine Nebenwirkungen hat. Die auf dem Mikrochip gespeicherte Nummer
ist gemäß ISO-Standard weltweit einmalig und nicht veränderbar.
Schätzungen gehen davon aus, dass mittlerweile ungefähr sechs bis
sieben Millionen Hunde und Katzen auf diese Weise abgesichert sind.
Damit ein entlaufenes Tier auch wirklich wiedergefunden werden
kann, muss man die Nummer in einem Haustierregister eintragen.
Aufgegriffene Haustiere lassen sich über diesen Weg im Falle eines
Falles jederzeit schnell an den Besitzer zurückvermitteln - und das
sogar weltweit.
Die Kennzeichnung hat aber auch noch andere Vorteile. So ist
beispielsweise über den Transponder ein eindeutiger Eigentumsnachweis
möglich, auch die Abstammung lässt sich sicher dokumentieren. Viele
Hundezüchtervereine haben deshalb die früher übliche Tätowierung
abgeschafft und nutzen lieber die elektronische Kennzeichnung.
Ein gekennzeichnetes Tier kann auch leichter seinem Impfpass
zugeordnet werden. So ist beispielsweise bei Tollwutverdacht eine
Impfung zweifelsfrei nachweisbar. Wer mit seinem Haustier auf Reisen
geht, muss es ohnehin mit einen Transponder kennzeichnen lassen und
über einen gültigen EU-Heimtierausweis mit Impfnachweis verfügen.
Pressekontakt:
Bundesverband für Tiergesundheit e.V., Dr. Martin Schneidereit, Tel.
0228/31 82 96, bft@bft-online.de
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Datum: 25.04.2013 - 07:30 Uhr
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