Nach mehreren Schadensfällen in Folge: Was Kunden tun können, um sich weiterhin günstig zu versichern
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häufen, muss man seine Versicherung mehrmals in Anspruch nehmen. Da
Versicherer wirtschaftlich handeln, kann dies zur Verteuerung des
Beitrags oder im äußersten Fall zur Kündigung durch den Versicherer
führen. "Den wenigsten Unternehmern und Selbstständigen ist bewusst,
dass auch der Versicherer ein Kündigungsrecht besitzt, von dem er
nicht selten Gebrauch macht", sagt Hendrik Rennert, Geschäftsführer
des Unternehmerportals Finanzchef24.
Als Maßstab für die Rentabilität eines Kunden berechnen
Versicherer die so genannte Schadenquote - das Verhältnis von
Schadenssumme zu Prämienzahlungen. Hat ein Unternehmen in einem Jahr
beispielsweise eine Prämie von 1.000 Euro für seine
Betriebshaftpflicht gezahlt aber einen Schaden in Höhe von 2.000 Euro
eingereicht, liegt seine Schadenquote bei 200 Prozent. "Je höher die
Quote ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine
Kündigung ausgesprochen wird", erklärt Rennert.
Daraufhin eine gleichwertige Alternative zu finden, ist nicht ganz
einfach. Denn egal an welchen Versicherer sich der Kunde wendet,
dieser erkundigt sich vor Vertragsabschluss beim ehemaligen
Versicherer über den Schadenverlauf der vergangenen fünf Jahre, um
diesen im Angebot zu berücksichtigen. "Seine vorherige Versicherung
oder die Kündigung zu verschweigen, um die Vorversichereranfrage zu
verhindern, davor kann ich nur eindringlich warnen", sagt Rennert.
"Diese Falschaussage beim Vertragsabschluss verletzt die
vorvertragliche Anzeigepflicht. Der Versicherungsschutz ist damit
hinfällig."
Die übliche Reaktion von Versicherern auf eine Schadenhäufung ist
meist ein so genannter Sanierungsvorschlag. Darin bieten sie Kunden
an, den Vertrag mit höherem Preis oder Selbstbehalt weiterzuführen.
"Leider muss man als Kunde in dieser Situation mit
Vertragsanpassungen leben. Denn wer sie nicht hinnimmt, dem wird der
Versicherer kündigen. Nichtsdestotrotz empfehle ich, so eine
Situation zum Anlass zu nehmen, sich noch einmal im Markt umzuschauen
und die Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen", rät
Rennert.
Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung muss man in der Regel
eine höhere Prämie oder einen Selbstbehalt für bestimmte Leistungen
in Kauf nehmen. In der Geschäftsinhaltsversicherung sehen mögliche
Kompromisse ähnlich aus: Verursacht beispielsweise eine
Einbruchsserie mehrere Schäden, könnte der Einbau einer Alarmanlage
oder eine Selbstbeteiligung bei Schäden durch Einbruchdiebstahl die
Lösung sein. "Die gute Nachricht ist aber: Bleibt der Kunde
anschließend schadensfrei, kann er nach drei bis fünf Jahren wieder
eine Beitragssenkung beim Versicherer anfragen", so Rennert.
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Datum: 25.04.2013 - 11:04 Uhr
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