Kabel Deutschland unterliegt BR vor Gericht
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Kabel Deutschland unterliegt BR vor Gericht
BR muss keine Einspeiseentgelte zahlen
Im Streit um Einspeiseentgelte zwischen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (KDG) und dem Bayerischen Rundfunk hat das Landgericht München I entschieden, dass der Bayerische Rundfunk für die Weiterleitung seiner Programme in den KDG-Netzen weiterhin nichts bezahlen muss.
"Der Urteilsspruch ist ein erneuter Erfolg für die Sender der ARD. Die Landgerichte Stuttgart und Köln hatten entsprechende Klagen von Kabel Deutschland gegen SWR und WDR bereits abgewiesen. Wir fühlen uns durch die Entscheidung bestätigt. Die Sender sind korrekt vorgegangen", erklärt Prof. Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks.
Die Kabel Deutschland Gruppe hatte den Bayerischen Rundfunk verklagt, weil dieser den bestehenden Einspeisevertrag zum 1. Januar 2013 gekündigt hatte und seitdem keine Einspeiseentgelte mehr entrichtet.
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Datum: 25.04.2013 - 12:21 Uhr
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