Familienpflichten häufigster Grund für Teilzeitarbeit

Familienpflichten häufigster Grund für Teilzeitarbeit

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Familienpflichten häufigster Grund für Teilzeitarbeit



(pressrelations) - Wiesbaden - 16% aller abhängig Beschäftigten in Deutschland gingen im Jahr 2008 einer Teilzeitbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden oder weniger nach. Das waren 4,9 Millionen Personen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Arbeit am 1. Mai mitteilt.

Die Gründe, eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben, sind vielfältig. Mehr als die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten gibt an, hauptsächlich aus familiären oder anderen Betreuungspflichten in zeitlich reduziertem Umfang zu arbeiten. Nur 23% der in Teilzeit Tätigen nennen als Hauptgrund, keine Vollzeitbeschäftigung gefunden zu haben. West- und Ostdeutschland unterscheiden sich in dieser Hinsicht jedoch erheblich: Während im früheren Bundesgebiet nur 17% der Teilzeittätigen keine Vollzeitbeschäftigung gefunden haben, trifft dies in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) auf rund 65% der befragten Teilzeitbeschäftigten zu.

Teilzeittätigkeiten werden vor allem von Frauen im Alter von 35 bis 54 Jahren ausgeübt. Auch weisen Teilzeitbeschäftigte ein etwas niedrigeres Bildungsniveau auf als die Gesamtheit der abhängig Beschäftigten. Dieser Unterschied ist möglicherweise auch dadurch bedingt, dass fast die Hälfte aller Teilzeitbeschäftigten geringfügig beschäftigt ist und diese Beschäftigungsform den höchsten Anteil an Personen ohne berufliche Bildungsabschlüsse aufweist. Ausführlichere Informationen zu diesen und weiteren Aspekten von Teilzeitarbeit bietet ein heute veröffentlichter Artikel im STATmagazin des Statistischen Bundesamtes: http://www.destatis.de,Pfad: Publikationen --> STATmagazin.


Weitere Auskünfte gibt:
Katharina Puch,
Telefon: (0611) 75-4106,
E-Mail: arbeitsmarkt@destatis.de


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Datum: 28.04.2009 - 10:32 Uhr
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