ICANN: GmbH-Domains werden möglich
ID: 861942

(PresseBox) - ICANN wird bekanntlich über 1000 neue Top Level Domains einführen. Jetzt hat ICANN 169 Bewerbungen um die Neuen Top Domains ein erstes Plazet gegeben-darunter auch für eine Bewerbung um GmbH-Domains.
ICANN hat die Bewerbung der TLDDDOT GmbH aus Deutschland für die GmbH-Domain geprüft. Diese Bewerbung um die GmbH-Domain hat bei der sogenannten "Initial Evaluation" positiv abgeschnitten und erhielt daher in der veröffentlichten Tabelle die Bemerkung "pass".
Was bedeutet das? Wenn die GmbH-Domain nicht -völlig unerwartet- wegen Einwände im weiteren Verfahren oder wegen Verwechslungsgefahr gestoppt werden sollte, wird die GmbH-Domain realisiert. Aber es bedeutet nicht zwangsläufig, daß die TLDDOT GmbH der Sponsor der GmbH-Domains wird. Es gibt noch 5 weitere Bewerber. Auch deren Bewerbungen wird ICANN prüfen. Alle Bewerber mit zugelassenen Bewerbungen werden dann an einer Auktion teilnehmen können. Wer die Auktion gewinnt, wird dann der Sponsor der GmbH-Domains.
Während man z.B. bei den Koeln-Domains und Ruhr-Domains schon bald mit einer Einführung der Domains rechnen kann, ist das bei den GmbH-Domains nicht der Fall - allein schon deswegen nicht, weil ein Teil der Bewerber um die GmbH-Domains auf den hinteren Rängen sitzen.
ICANN-Registrar Secura bietet dennoch Interessenten bereits jetzt an, ihre Namen und Begriffe auch unter den GmbH-Domains vorzuregistrieren. Die Vor-Registrierung ist kostenfrei, aber verbindlich.
Marc Mueller
http://www.domainregistry.de/GmbH-domains.html
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 27.04.2013 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 861942
Anzahl Zeichen: 1614
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Koeln
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 564 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ICANN: GmbH-Domains werden möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Secura GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).