Der Pflichtteilsanspruch- was ist das und wie wird er berechnet

Der Pflichtteilsanspruch- was ist das und wie wird er berechnet

ID: 862693

Wenn der Erbfall eintritt sollte in der Regel ein Rechtsanwalt für Erbrecht für ein Beratungsgespräch konsultiert werden.



(firmenpresse) -
Was ist überhaupt der Pflichtteilsanspruch?!
Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann.
Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB

-die Kinder - sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder.

-der Ehegatte und die Eltern des Erblassers

Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen wurde oder der Pflichtteil wirksam aberkannt wurde. In seltenen Fällen kann auch Erbunwürdigkeit vorliegen. Weiter kann auch ein vorzeitiger Erbausgleich vorgelegen haben. Dann besteht kein Pflichtteilsanspruch.

Weiter entfernte Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers haben keinen Pflichtteilsanspruch, wenn ein Abkömmling des Erblassers, der sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge verdrängen würde, entweder den Pflichtteil verlangen könnte oder er das ihm Hinterlassene annimmt
(§ 2309 BGB)
Daraus folgt, dass Eltern des Erblassers schon keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen können, wenn der Erblasser Abkömmlinge hatte, egal ob diese erben oder von ihm enterbt wurden. Weiter folgt daraus, dass Abkömmlinge von Kindern des Erblassers nur dann einen Pflichtteilsanspruch haben, wenn der Elternteil bereits vorverstorben ist und seinerseits nicht auf das Erbe verzichtet hat oder für erbunwürdig erklärt worden ist.

Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils-also die Hälfte des Wertes.

Der Wert des Nachlasses in Geld errechnet sich, wenn man die Passiva von den Aktiva in Abzug bringt.

Zu den Aktiva gehören alle Vermögenswerte und Gegenstände des Erblassers wie z.B. Ersparnisse, Grundstücke, etc. Oft entsteht Streit über die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Grundstücke. Im Streitfalle sollte hier durch einen Sachverständigen der Verkehrswert ermittelt werden.


Passiva sind Schulden und Verbindlichkeiten, die zu Lasten des Nachlasses im Todeszeitpunkt des Erblassers vorhanden waren und Verbindlichkeiten, die erst durch den Todesfall entstanden sind, insbesondere Beerdigungskosten und Kosten der Nachlasssicherung und Nachlasspflegschaft.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt 3 Jahre nachdem der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers und der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis verjährt der Anspruch 30 Jahre nach dem Erbfall.

Bitte beachten Sie auch, dass die hier dargestellten Grundzüge keine anwaltliche Beratung im Einzelfall ersetzen und die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht nicht ersetzen können. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Recherche wird keine Haftung für die hier dargestellten Inhalte übernommen.

Im Bedarfsfall können Sie sich auch bei der Rechtsanwaltskammer über einen geeigneten Anwalt für Erbrecht informieren.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers befasst sich schwerpunktmäßig mit erbrechtlichen Fragestellungen. Die Kanzlei befindet sich im Herzen von Moers, direkt gegenüber dem Amtsgericht in Moers.Bei weiteren Fragen können Sie unter Tel.: 02841/3911929 Kontakt aufnehmen.

Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.



Leseranfragen:

Haagstr. 10, 47441 Moers



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  Kein grundsätzlicher arbeitsrechtlicher Anspruch auf Abfindung Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V. (VSW)
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 29.04.2013 - 13:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 862693
Anzahl Zeichen: 3495

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Unger
Stadt:

Moers


Telefon: 02841/3911929

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 576 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der Pflichtteilsanspruch- was ist das und wie wird er berechnet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Anwaltskanzlei Dr. Unger/ Erbrecht (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Damit das Testament auch zu der gewollten Erbfolge führt, müssen auch die Formalien berücksichtigt werden ...
Damit Streitigkeiten um das Erbe vermieden werden, erstellen viele Menschen ein Testament. Jedoch ist hierbei an viele Dinge zu denken. Die Formulierung zum Beispiel: "Das Auto, die Immobilie und meine anderen Dinge soll erhalten, wer sich bis zu meinem Todesfall um meine Person sorgt und kümm

Der Streit nach einem Erbfall ...
Freunde kann man sich aussuchen, die Familie meist jedoch nicht. Das ist ein Fakt. Es ist traurig, jedoch bereits eher Regel als Ausnahme, dass es in der Familie zu erheblichen Streitereien kommt. Diese Erbstreitigkeiten haben dann nicht selten großen Einfluss auf einen Erbfall. Wenn ein Mensc

Wenn es zum Erbfall kommt, gibt es leider häufig Streit über das Erbe ...
Seine Freunde kann man sich aussuchen, die Familie leider nicht. So ist es nunmal einfach. Zwar ist es traurig, aber immer häufiger eher die Regel als die Ausnahme, dass es in der Familie zu Unstimmigkeiten kommt. Große Differenzen bestehen zwischen unterschiedlichen Personen, die oft jahrelang


Weitere Mitteilungen von Anwaltskanzlei Dr. Unger/ Erbrecht


Kein grundsätzlicher arbeitsrechtlicher Anspruch auf Abfindung ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ein möglicher Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung kann sich aus dem Kündigungsschutzge

Mietvertragskündigung zur gewerblichen Nutzung der Mietsache möglich ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der gesetzlichen Regelung kann ein Vermieter im Falle der Wohnraummiete nur kündigen, wenn er ein berechtigte

Die rechtlichen Pflichten eines Handelsvertreters können vielseitig sein ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com erläutern dazu: Handelsvertreter sind gut beraten, sich mit all ihren handelsrechtlichen Pflichten vertraut zu machen, um event

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren ...
Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, dann sollte man sich zunächst darüber freuen, wenn es nur ein "Blechschaden" war. Jedoch ist das Auto oft neben der Immobilie das teuerste Gut des Deutschen bzw. der Deutschen. Mit anderen Worten, es geht häufig um viel Geld. Daher ist die Beratung


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z