KUBICKI-Interview für die ?Sächsische Zeitung?
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KUBICKI-Interview für die "Sächsische Zeitung"
Berlin. Das FDP-Präsidiumsmitglied WOLFGANG KUBICKI gab der "Sächsischen Zeitung" (Montag-Ausgabe) das folgende Interview. Die Fragen stellte ANNETTE BINNINGER:
Frage: Herr Kubicki, Sie sind Fachanwalt für Steuerstrafrecht. Nach dem Fall Hoeneß dürften einige Ihrer Mandanten derzeit unruhig schlafen.
KUBICKI: Die Mandanten, deren Fälle ich bereits abschließend bearbeitet habe, können wieder ruhig schlafen, weil sie mittlerweile steuerehrlich sind und die Sache für sie erledigt ist. Aber ich habe noch eine Reihe von laufenden Verfahren, in denen natürlich jetzt die Befürchtung aufgekommen ist, auch das könnte öffentlich werden. Diese Mandanten konnte ich aber alle beruhigen, denn der Fall Hoeneß ist für mich eine wirklich einmalige Situation. In keinem meiner Fälle - und ich weiss das auch von Kollegen - in keinem Fall ist das Steuergeheimnis so verletzt worden wie bei Uli Hoeneß.
Frage: Halten Sie jetzt überhaupt noch ein faires Verfahren gegen ihn für möglich?
KUBICKI: Es kann kein faires Verfahren mehr sein, denn völlig egal, was passiert, selbst wenn die Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis gelangt, dass die Selbstanzeige rechtzeitig und umfassend gewesen ist, ist der 'Fall' Hoeness nicht mehr komplett anonym, wie es in allen anderen Fällen einer Selbstanzeige der Fall ist. Uli Hoeness ist öffentlich hingerichtet. Der Präsident des Bundesfinanzhofes hat zurecht gesagt, dieser Bruch des Steuergeheimnisses ist eine schwere Straftat. Und wir sollten auch mal ein Augenmerk darauf richten, wer hier ein Interesse daran hatte, Uli Hoeneß dermaßen öffentlich hinzurichten.
Frage: Was vermuten Sie?
KUBICKI: Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, wenn der Fall vom Bereich der Steueraufsicht in die Justiz wechselt, dann geht er durch zwölf bis 15 Hände. Andererseits sind auch Wahlen in Bayern. Fakt ist: Es ist unfair und rechtswidrig, was da geschehen ist.
Frage: Nur weil Uli Hoeneß prominent ist?
KUBICKI: Wir haben doch schon seit Jahren dort, wo es für Staatsanwälte und Richter einen Ermessensspielraum gibt, keinen Promi-Bonus sondern einen Promi-Malus. Und das nur, weil sich niemand vorwerfen lassen will, das Ermessen auch mal zugunsten eines Beschuldigten ausgeübt zu haben. Also wird eher zulasten als zugunsten eines Prominenten entschieden.
Frage: Sie sehen dahinter auch so etwas wie Stimmungsmache gegen Reiche?
KUBICKI: Wir haben momentan eine Stimmung, die sich gegen die Erfolgreichen richtet. Als ob man nur vermögend werden könnte, wenn man was auf dem Kerbholz hat. Ich kann nur sagen, dass etwa 98 Prozent der 'Reichen' ihre Steuern ehrlich entrichten und auch viel für die Gemeinschaft tun. Doch was ist mit den Anderen? Sie begehen doch bereits eine Steuerhinterziehung, wenn Sie als Arbeitnehmer Fahrtkosten zur Arbeitsstelle geltend machen, die Sie gar nicht haben, weil Sie eine Fahrgemeinschaft bilden.
Frage: Den Staat betrügen viele. Nicht nur Millionäre, sondern auch Hartz-IV-Empfänger. Für Sie kein Unterschied?
KUBICKI: Von der Größenordnung macht es einen Riesen-Unterschied. Da können Tausende Hartz-IV-Empfänger betrügen, bis sie eine große Steuerhinterziehung aufwiegen könnten. Aber vom Straftatbestand her macht es keinen Unterschied. Und vom gesellschaftlichen Unwert, finde ich, sollte sich beides auch nicht unterscheiden.
Frage: Hätten Sie aber ausgerechnet Uli Hoeneß das Ganze zugetraut?
KUBICKI: Wissen Sie, ich bin jetzt seit 35 Jahren Anwalt und Strafverteidiger. Ich habe so viele menschliche Schicksale gesehen in meinem Leben, dass ich mittlerweile glaube, jedem ist eigentlich alles zuzutrauen. Und diejenigen, die sich darüber moralisch echauffieren, sollten aufpassen, weil sie auch in ihrem eigenen Leben möglicherweise die eine oder andere Rechtsnorm verletzt haben könnten.
Frage: Aber warum machen Menschen wie Hoeneß, ausgerechnet zigfache Millionäre, dann so etwas?
KUBICKI: Das ist ganz unterschiedlich. Ich habe bei meinen Fällen beispielsweise auch erlebt, dass jemand, der neu heiratet, seiner künftigen Ehefrau nicht sein gesamtes Vermögen offenbaren will und der drei Millionen Euro in die Schweiz gebracht hat, um bei einer möglichen Scheidung vorzubeugen. Aber wenn sie dann eine gemeinsame Steuererklärung mit ihrer Frau einreichen, dann können sie die Erträge davon nicht angeben.
Frage: Aber Uli Hoeneß hätte es doch nicht nötig gehabt.
KUBICKI: Ganz sicher nicht.
Frage: Ihre Prognose im Fall Hoeneß?
KUBICKI: Wenn die Selbstanzeige in diesem Fall keine strafbefreiende Wirkung hat, weil sie zu spät oder unvollständig eingereicht wurde - es gibt viele Möglichkeiten, Fehler bei einer Selbstanzeige zu machen, das wird oft unterschätzt - dann ist bei der Höhe der hinterzogenen Steuern eine Haftstrafe unvermeidlich. Und sie wird vermutlich nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Frage: Halten Sie dennoch die Möglichkeit der Selbstanzeige weiter für sinnvoll und gerecht gegenüber anderen Straftaten?
KUBICKI: Das Instrument der Selbstanzeige gibt es seit Anfang des vorigen Jahrhunderts. Es hat sich bewährt. Und ich kann nur alle davor warnen, es abschaffen zu wollen. Entscheidend ist doch, dass Steuerhinterziehung ein Dauerdelikt ist. Das heißt, wenn sie nicht irgendwann mal erklären können, dass sie steuerehrlich werden wollen, ohne bestraft zu werden, dann müssen sie das bis zu ihrem Lebensende weitermachen. Außerdem muss der Staat auch ein Interesse daran haben, dass er die nicht-versteuerten Erträge bekommt.
Frage: Die Länder haben durch den Ankauf von Steuer-CDs einen wahren Boom von Selbstanzeigen ausgelöst. Hat sich diese "Geldanlage" also gelohnt?
KUBICKI: Nein, ich halte nichts davon. Das Charmante an den Steuer-CDs ist nur, dass durch den öffentlichen Druck die Zahl der Selbstanzeigen steigt. Darum habe ich auch nichts gegen die Verwendung solcher CDs. Aber ich habe etwas dagegen, dass Kriminelle dafür bezahlt werden, dass sie schwere Straftaten begehen.
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Datum: 29.04.2013 - 15:21 Uhr
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