Camping nach dem Jedermannsrecht
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Unterschiedliche Regelungen
Wildcampen ist allerdings mit Ausnahmen auch in Deutschland möglich, und zwar auf Bundesstraßen-Raststätten, wo man maximal eine Nacht lang dies tun darf. In Spanien wurden dafür extra Übernachtungszonen ausgewiesen, in denen man in der Nacht parken darf. Einfach sich aber auf einen Parkplatz - zum Beispiel von einem Supermarkt - stellen, ist indes nicht erlaubt. Laut ADAC sind die deutschen Behörden aber nicht die strengsten, die es in Sachen Wildparken gibt. Noch strenger sind die Regelungen in den Niederlanden, in Portugal, in Griechenland, wie auch in Kroatien, in Serbien und in Mazedonien. Ebenso verboten ist das Wildcampen in Rumänien, in Russland, aber auch in Bulgarien, der Slowakei, in Slowenien, wie auch in Ungarn und Tschechien.
Allemansrecht
Die Freiheit indes, die man in Sachen Wildcampen in den skandinavischen Ländern Lettland, Estland, Litauen und Norwegen und Schweden hat, geht auf das "Allemansrecht" zurück, ein uraltes Gesetz. Doch auch hier gibt es natürlich einige Regeln, an die man sich halten muss: Man sollte sich zum Beispiel in der Sichtweite von Häusern niederlassen und darf auch keine offene Feuer machen. Das Jedermannsrecht gilt allerdings nur für die Wanderer und auch für die Radtouristen, sprich für diejenigen, die mit dem Wohnmobil unterwegs sind. Seine Ausrüstung kann man sich auf vorab schon auf www.outdoorartikel24.de kaufen.
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Datum: 30.04.2013 - 23:44 Uhr
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