ZDF Marktführer im April / Fünfter Monat in Folge auf Platz 1 / Erfolgreiche ZDF-Digitalkanäle
ID: 864437
ZDF auch im April 2013 den ersten Platz in der Zuschauergunst. Das
ZDF kann damit den fünften Monat in Folge (seit Dezember 2012) die
Marktführerschaft in der deutschen Fernsehlandschaft für sich
verbuchen.
Zu den besteingeschalteten Sendungen des Monats gehören unter
anderem die Champions-League-Übertragungen Dortmund - Real Madrid
(24. April), Turin - Bayern München (10. April) und Malaga - Dortmund
(3. April) sowie die Fernsehfilme "Ein starkes Team: Die Frau im
roten Kleid" (6. April) und "Der Tote im Watt" (8. April) sowie das
"heute-journal". Das "auslandsjournal" erreichte am 24. April mit
25,5 Prozent den höchsten Wert der vergangenen Jahre.
Auch die ZDF-Digitalkanäle werden bei den Zuschauern immer
beliebter: ZDFneo - im April zum ersten Mal mit einem Monatswert von
1,0 Prozent - und ZDFinfo (0,6 Prozent) sind die erfolgreichsten
öffentlich-rechtlichen Digitalkanäle. ZDFkultur erreichte 0,2
Prozent.
Im aufgelaufenen Jahr (Januar bis April 2013) führt das ZDF mit
13,3 Prozent Marktanteil mit deutlichem Abstand vor der ARD (12,3
Prozent) und RTL (12,0 Prozent) die Liste der deutschen Fernsehsender
an. ZDFneo kommt auf 0,9 Prozent, ZDFinfo auf 0,6 Prozent, ZDFkultur
auf 0,2 Prozent.
http://twitter.com/ZDF
Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: +49-6131-70-12121
Telefon: +49-6131-70-12120
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.05.2013 - 10:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 864437
Anzahl Zeichen: 1620
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Mainz
Kategorie:
Medien und Unterhaltung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 156 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ZDF Marktführer im April / Fünfter Monat in Folge auf Platz 1 / Erfolgreiche ZDF-Digitalkanäle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ZDF (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).