Beschränkung der Kronzeugenregelung
ID: 865656
Beschränkung der Kronzeugenregelung
Die Länder haben heute das Strafrechtsänderungsgesetz gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Das Gesetz beschränkt die allgemeine Kronzeugenregelung - die kooperationsbereiten Tätern einen Anreiz zur Aufklärung schwerer Straftaten bietet - auf die Fälle, in denen zwischen der Tat des Kronzeugen und der Tat, auf die sich seine Angaben beziehen, ein Zusammenhang besteht. Die bisherige Regelung, die keinen Tatzusammenhang erforderte, wurde in der Vergangenheit aufgrund der umfangreichen strafrechtlichen Vergünstigungen vielfach als zu weitgehend angesehen.
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
PresseKontakt / Agentur:
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion(at)bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Datum: 03.05.2013 - 16:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 865656
Anzahl Zeichen: 1135
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 292 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Beschränkung der Kronzeugenregelung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesrat (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).