Transparency Deutschland kritisiert, dass unzureichende Konsequenzen aus bayerischer Vetternwirtscha

Transparency Deutschland kritisiert, dass unzureichende Konsequenzen aus bayerischer Vetternwirtschaft gezogen werden

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Transparency Deutschland kritisiert, dass unzureichende Konsequenzen aus bayerischer Vetternwirtschaft gezogen werden



(pressrelations) -
Berlin, 06.05.2013 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisiert, dass in Bayern unzureichend auf die bekannt gewordene Vetternwirtschaft reagiert wird. Am vergangenen Freitag wurde eine Liste der Abgeordneten veröffentlicht, die Verwandte 1. Grades seit 2000 beschäftigt haben.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Ich bin erschüttert über das Ausmaß der Vetternwirtschaft in Bayern. Hier haben Abgeordnete die ihnen anvertraute Macht zum privaten Vorteil missbraucht. Mich ärgert es, dass weder konsequent aufgeklärt wird, noch die nötigen Konsequenzen sofort gezogen werden. Bayern sollte schnellstmöglich die entsprechenden Regeln des Bundestages übernehmen".

Transparency kritisiert im Einzelnen:

1.Die Veröffentlichung der beschäftigten Familienangehörigen in Bayern ist unzureichend. Es wurden nur die Namen der Verwandten 1. Grades veröffentlicht. Die Namen der Abgeordneten, die Geschwister, Schwager oder Neffen beschäftigen, wurde nicht veröffentlicht. Dies muss nachgeholt werden.

2.Es ist unverständlich, warum die Minister und Staatssekretäre das Geld zurückzahlen bzw. sozialen Zwecken spenden, während dies von Abgeordneten ohne Regierungsamt nicht verlangt wird.

3.Die Übernahme der Kosten für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge (Art. 8 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes) könnte sofort eingestellt werden, wenn dies politisch gewollt wäre. Daher ist es unverständlich, warum der Steuerzahler bis Juni für diese Kosten aufkommen soll. Der Verweis auf arbeitsrechtliche Verpflichtungen ist Augenwischerei, denn der Arbeitsvertrag wurde mit dem Abgeordneten geschlossen.

4.Auf Bundesebene enden die Verträge mit Mitarbeitern der Abgeordneten automatisch mit Ablauf des Monats, in dem eine Wahlperiode endet. Vor dem Hintergrund ist völlig unverständlich, warum in Bayern von einer sogenannten "Übergangsregelung" gesprochen wird, die über zehn Jahre lang fortgeschrieben wurde.



Handlungsbedarf auch in Brandenburg

In Brandenburg ist aktuell die Beschäftigung von Geschwistern oder Schwägern erlaubt, aber eine Gesetzesänderung auf dem Weg. Edda Müller: "Die Regelungen in Brandenburg müssen schnellstmöglich geändert werden. Wie in Bayern muss für die Vergangenheit offen gelegt werden, welche Abgeordnete Verwandte beschäftigen oder beschäftigt haben".


Kontakt

Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030 - 54 98 98 0

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Datum: 06.05.2013 - 11:21 Uhr
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