Probleme beim Lloyd Fonds LF 46 MT Green Point

Probleme beim Lloyd Fonds LF 46 MT Green Point

ID: 867233

Auch an dem Lloyd Fonds LF 46 MT Green Point soll die Schifffahrtskrise nicht ohne Folgen vorbeigegangen sein.



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(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Lloyd Fonds AG entwickelt und vertreibt geschlossene Fondsbeteiligungen, an denen sich bislang über 50.000 Anleger beteiligt haben sollen. Allerdings leiden wohl auch die Schiffsfonds des Hamburger Investmenthauses unter den momentanen Schwierigkeiten der Schifffahrtsbranche. Auch der LF 46 MT Green Point Fonds soll von der Lloyd Fonds AG aufgelegt worden sein und jetzt mit Problemen zu kämpfen haben.

Damit ist der LF 46 MT Green Point Fonds nicht alleine. Es sei schon für mehrere Schiffe der Lloyd Fonds AG ein Insolvenzantrag gestellt worden, heißt es. Die Gründe für die seit langem andauernde internationale Schifffahrtskrise sollen unter anderem daran liegen, dass sich ein zu hohes Angebot an Transportkapazität einer zu geringen Nachfrage gegenüber sah. Folglich sanken die Charterraten und es kam zu finanziellen Schwierigkeiten.

Nicht selten wissen Anleger von Schifffonds nicht, worauf genau sie sich einlassen. Mit ihrer Anlage werden sie nämlich möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft. Dies führt dazu, dass sie nach der gesetzlichen Regelung im Falle einer Insolvenz ihre gesamte Anlage verlieren können. Außerdem hat der Insolvenzverwalter möglicherweise das Recht, Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.

Die Anleger der von der Schifffahrtskrise betroffenen Fonds sollten daher einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt beauftragen. So können möglicherweise die schlimmsten Folgen abgewendet werden. Wurden Anleger bei der Anlageberatung die oben genannten Risiken nämlich verschwiegen, so stehen ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche in Höhe der von ihnen investierten Summe gegen das sie beratende Institut, z.B. gegen ihre Bank, zu. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages kann ein Rechtsanwalt umfassend prüfen, ob und gegen wen Betroffenen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere kann geprüft werden, ob über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt wurde.



Da es im Kapitalmarktrecht zu einer schnellen Verjährung von Ansprüchen kommen kann, sollten Anleger unverzüglich handeln, wenn sie glauben, nicht richtig beraten worden zu sein.

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Datum: 07.05.2013 - 11:20 Uhr
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