DGAP-Adhoc: Berufung von LPKF im Rechtsstreit um chinesisches LDS-Patent zurückgewiesen
ID: 867769
07.05.2013 18:13
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Garbsen, 7. Mai 2013 - Ein chinesisches Berufungsgericht hat im
Rechtsstreit um die Wahrung des Patents der LPKF Laser & Electronics AG für
die Laser-Direkt-Strukturierung (LDS) in China das von LPKF eingelegte
Rechtsmittel zurückgewiesen. Das Urteil des Berufungsgerichts vom 2. Mai
2013, mit dem die vorangegangene Nichtigkeitserklärung des LDS-Patents in
China bestätigt wurde, liegt LPKF nun vor. LPKF hält das Urteil in der
Sache für nicht richtig und prüft weitere Rechtsmittel, um eine
Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwirken.
Durch den Verlust des Patents in China wären die Produktion und der
Vertrieb von gefälschten LDS-Bauteilen innerhalb Chinas legal. Der weitaus
überwiegende Teil der in China produzierten LDS-Bauteile wird aber in
Länder exportiert, in denen der LDS-Patentschutz von LPKF ohne
Beeinträchtigung fortbesteht. Damit können auch weiterhin nur original
LDS-Bauteile außerhalb Chinas legal exportiert werden. LPKF wird die
Einhaltung des LDS-Patents außerhalb Chinas auch in Zukunft durchsetzen und
Verstöße verfolgen.
Die Aktien der LPKF Laser & Electronics AG notieren im TecDAX der
Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN 0006450000).
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: LPKF Laser & Electronics AG
Osteriede 7
30827 Garbsen
Deutschland
Telefon: +49 (0) 5131 7095-0
Fax: +49 (0) 5131 7095-95
E-Mail: investorrelations@lpkf.com
Internet: www.lpkf.com
ISIN: DE0006450000
WKN: 645000
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.05.2013 - 18:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 867769
Anzahl Zeichen: 2513
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Börse & Aktien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 197 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"DGAP-Adhoc: Berufung von LPKF im Rechtsstreit um chinesisches LDS-Patent zurückgewiesen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
LPKF Laser & Electronics AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von LPKF Laser & Electronics AG
EANS-News: Atrium European Real Estate Limited / Absicht die ordentliche Hauptversammlung abzuhalten ...
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Hauptversammlungen/Vorst
EANS-News: STRABAG SE begibt EUR 200 Mio. Unternehmensanleihe ...
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Finanzierung, Aktienemis
DGAP-Adhoc: Centrosolar Group AG: Verkauf des Solarglas-Geschäfts an den Dünnglas-Spezialisten Ducatt ...
Centrosolar Group AG / Schlagwort(e): Verkauf 07.05.2013 16:14 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------
Einigungsgespräche mit Vertretern für die Anleihegläubiger über den Insolvenzplan vorerst gescheitert / Anlegern droht ohne Fortführung niedrige Quote / Gläubigerversammlung am 22. Mai ...
Der Sanierungsvorstand der WGF AG, Rechtsanwalt Bernd Depping, erklärt nach den heutigen Gesprächen mit dem Sachwalter und den Vertretern eines Teiles der Anleihegläubiger: "Leider hat die Tatsache, dass der mit Insolvenzeröffnung vom 1. März festgesetzte Abstimmungstermin zum Insolvenzp



" alt="DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb;