Verbraucherschutz rückt stärker in den Fokus der Finanzaufsicht
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Verbraucherschutz rückt stärker in den Fokus der Finanzaufsicht
In der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird der Verbraucherschutz künftig eine stärkere Stimme haben.
Wie zuvor im Rahmen der jüngsten Reform der Finanzaufsicht vereinbart, hat heute das Bundeskabinett Dr. Rainer Metz, Unterabteilungsleiter für Verbraucherpolitik im Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV), als Mitglied in den Verwaltungsrat der BaFin berufen.
Am 25. Oktober 2012 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Finanzaufsicht beschlossen. Teil der Reform war die Neuordnung des Verwaltungsrates zum 1. März 2013: An die Stelle von bisher zehn Sitzen für die Verbände des Finanzdienstleistungssektors treten sechs Personen mit beruflicher Erfahrung oder besonderen Kenntnissen im Kredit- und Versicherungswesen. Darüber hinaus erhält das BMELV einen Sitz im Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der BaFin, berät sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und entscheidet über ihr Budget.
Neben der neuen Struktur im Verwaltungsrat wird auch das neu geschaffene Beratergremium des Verbraucherbeirates dafür Sorge tragen, dass künftig der Verbraucherschutz stärker in den Fokus der Finanzaufsicht rückt. Auch hier wird das BMELV neben Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen einen Sitz und eine Stimme einnehmen. Der Beirat wird sicherstellen, dass die BaFin künftig verstärkt auch die Belange der Verbraucher berücksichtigen wird. Mit der Reform der Finanzaufsicht wurde zudem ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände bei der BaFin geschaffen. Damit wird die Möglichkeit von Verbrauchern und Verbraucherverbänden, sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt zu wenden, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
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Datum: 08.05.2013 - 16:21 Uhr
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