Baustelle: Richtig absichern / TÜV Rheinland: Notwendige Versicherungen abschließen / Absprachen schriftlich fixieren / Betreten der Baustelle vertraglich regeln
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zu, wenn das Traumhaus wie gewünscht gebaut wurde und nachträglich
keine Mängel zum Vorschein kommen. "Wer sich dazu entschließt, ein
Eigenheim zu errichten, der tut gut daran, sich im Vorfeld über die
Rechtslage bestens zu informieren. Nur so wird aus dem Traum vom
Eigenheim kein Albtraum", sagt Ulrich Zerfaß, Baustellenexperte von
TÜV Rheinland. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen
zunächst alle nötigen Genehmigungen eingeholt sowie der Bauantrag
gestellt und bewilligt werden. Auch Versicherungen sollten in die
Überlegungen einfließen.
Dazu zählt beispielsweise die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Denn auf einer Baustelle passieren leicht Unfälle, bei denen teure
Maschinen beschädigt oder Menschen verletzt werden. "Um sich richtig
abzusichern, dürfen Absprachen mit Handwerkern und Lieferanten
keinesfalls nur mündlich erfolgen, sondern sollten immer schriftlich
fixiert werden", so Ulrich Zerfaß. Ob es dabei um die Kosten
einzelner Bauabschnitte, den jeweiligen Zeitaufwand, diverse
Ausführungsdetails, veränderte Materialanforderungen, kleine
Sonderwünsche oder aufwendige Änderungsvereinbarungen geht, spielt
keine Rolle.
Der Bauherr sollte den Bau regelmäßig prüfen lassen. Nur so können
Mängel frühzeitig entdeckt und deren Ausbesserung direkt verlangt
werden. Sofern der zukünftige Hausbesitzer nicht der Bauherr im
baurechtlichen Sinne ist, also Grundstückseigentümer, sollte er
vertraglich auch vereinbaren, dass er Zugang zur Baustelle hat. Im
besten Fall auch zusammen mit Dritten. Denn nur so können
Sachverständige problemlos den Bautenstand prüfen. Damit die
Durchführung des Bauvorhabens sicher und sachgemäß vonstatten geht,
müssen erfahrene Fachkräfte beauftragt und zu Rate gezogen werden.
In diesem Rahmen ist es sinnvoll, einen Koordinator für Sicherheit
und Gesundheitsschutz (SiGe-Koordinator) zu bestimmen. Der Einsatz
kann durch entsprechend geschulte Fachkräfte - etwa von TÜV Rheinland
- erfolgen. Diese Aufgabe kann ebenso gut vom Bauherrn selbst, von
Ingenieuren, Architekten oder Mitarbeitern der Bauverwaltung
übernommen werden, insofern sie die nötigen Fachkenntnisse vorweisen
können. Abschließend empfiehlt Ulrich Zerfaß von TÜV Rheinland, in
Sachen Gewährleistungspflicht zwischen Handwerkern und Bauherren
einen Bauvertrag nach der Verdingungsordnung für Bauleistung (VOB)
jedoch mit einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), abzuschließen. Der Aufwand lohnt,
handelt es sich doch in der Regel um die teuerste Anschaffung im
Leben.
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Datum: 10.05.2013 - 10:00 Uhr
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Kategorie:
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