BITKOM lehnt Alleingang der Finanzverwaltung bei der elektronischen Buchführung ab
ID: 869102
- Dringend notwendige Aktualisierung der Buchführungsgrundsätze sollte gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeitet werden
- Unternehmen drohen zusätzliche Kosten und neue Bürokratie
Der Hightech-Verband BITKOM lehnt die Pläne des Bundesfinanzministeriums zu neuen Anforderungen an die EDV-Buchführung in den Unternehmen entschieden ab. Der vorliegende Entwurf eines Schreibens über ?Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)? stellt die Anforderungen allein aus Sicht der Finanzverwaltung dar und ist nicht praxistauglich. ?Zwar müssen die geltenden Grundsätze für die EDV-Buchführung, die GoBS, aktualisiert und an den modernen Stand der Technik angepasst werden. Der hierzu vorgelegte Entwurf der Finanzverwaltung kann aber von uns nicht akzeptiert werden?, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Er ergänzt: ?Die Anforderungen müssen die Wertungen des Handelsrechts und die Arbeitsweise moderner Buchführungssysteme berücksichtigen und dürfen nicht durch Verschärfungen der bisherigen Verwaltungspraxis zusätzliche bürokratische Lasten bei den Unternehmen abladen.?
Der BITKOM kritisiert an dem Entwurf der Finanzverwaltung eine teilweise veraltete Sichtweise auf die Arbeitsweise von elektronischen Buchführungssystemen. Aufgrund vieler unklarer, nicht systematisch erläuterter Begriffe und sehr abstrakter und weit gefasster Vorgaben bietet der Entwurf keine Praxissicherheit für die Unternehmen hinsichtlich der Organisation ihrer Buchführung. Somit bleiben die Unternehmen weitgehend im Unklaren darüber, wie sie bei Prüfungen durch die Finanzverwaltung Beanstandungen ihrer Buchführung vermeiden können. Soweit die Anforderungen der Finanzverwaltung dagegen deutlich werden, wird ihre Umsetzung vielfach zusätzliche Kosten bei den Buchführungspflichtigen verursachen. Obwohl das Gesetz davon ausgeht, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in erster Linie durch das Handelsrecht bestimmt werden, sind die Besonderheiten des Handelsrechts im Entwurf der Finanzverwaltung kaum berücksichtigt.
?Wir halten es für besonders bedauerlich, dass die Finanzverwaltung den Entwurf der Wirtschaft zur Überarbeitung der GoBS komplett ignoriert?, sagt Kempf. Die Wirtschaft hatte ihre Vorstellungen zu den Grundätzen ordnungsmäßiger IT-Buchführung im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AVW) erarbeitet und in einem Entwurf für ?Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz? (GoBIT) zur Diskussion gestellt. Darin werden vor allem die handelsrechtlichen Vorschriften mit Hinblick auf die zeitgemäße Organisation einer EDV-Buchführung interpretiert. Es werden so zum Beispiel die Anforderungen an digitale Belege formuliert oder Erläuterungen zur Verantwortung bei der Auslagerung von IT-Buchführungssystemen gegeben. Das Konzept der von der Wirtschaft entwickelten GoBIT besteht in der behutsamen Fortentwicklung der GoBS und deren Anpassung an die neuen Technologien, so dass keine grundlegende Umstellung der aktuellen Buchführungssysteme erforderlich wird.
Von der Unsicherheit, die der BMF-Entwurf hinterlässt, sind in besonderem Maße auch Unternehmen betroffen, die Dienstleistungen rund um die Buchführung erbringen, etwa Wirtschaftsprüfer oder Anbieter von Software für die Buchführung. Der BITKOM fordert deshalb die Finanzverwaltung auf, die lange Jahre erfolgreiche und konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten fortzusetzen und an dem vorliegenden GoBIT-Entwurf gemeinsam mit der AVW weiterzuarbeiten. Ein Alleingang der Finanzverwaltung ist dazu keine Alternative. ?Das wäre eine Abkehr von der bisherigen bewährten Praxis, dass Wirtschaft und Verwaltung solche Grundsätze gemeinsam erarbeiten und dann auch gemeinsam tragen?, so Kempf.
Zum Hintergrund: Unternehmen, die für ihre Buchführung Informationstechnologie (IT) einsetzen, haben bestimmte Standards zu beachten, die derzeit in den ?Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)? niedergelegt sind. Die aktuelle Fassung der GoBS stammt aus dem Jahr 1995 und ist dringend aktualisierungsbedürftig, da sie nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Vertreter von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden haben daher die GoBS zu ?Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz (GoBIT)? fortentwickelt. Trotz wiederholter Einladungen haben sich Vertreter der Finanzverwaltung an dieser Aktualisierung leider nicht beteiligt. Dennoch fanden fachliche Vorbehalte und Änderungswünsche der Finanzverwaltung weitgehend Berücksichtigung in den GoBIT.
Am 9. April 2013 veröffentlichte die Finanzverwaltung einen eigenen Vorschlag zur Überarbeitung der GoBS, die ?Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)?. Darin stellt die Finanzverwaltung ihre Anforderungen an die Buchführung zusammen, die aus steuerrechtlicher Sicht erforderlich sein sollen. Die Neuregelung soll bisherige Verlautbarungen der Finanzverwaltung zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und zum elektronischen Datenzugriff nach § 127 Abs. 6 AO zusammenfassen und ersetzen.
Der BITKOM vertritt mehr als 1.700 Unternehmen, davon über 1.200 Direktmitglieder mit 140 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für eine Modernisierung des Bildungssystems, eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik und eine zukunftsfähige Netzpolitik ein.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der BITKOM vertritt mehr als 1.700 Unternehmen, davon über 1.200 Direktmitglieder mit 140 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für eine Modernisierung des Bildungssystems, eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik und eine zukunftsfähige Netzpolitik ein.
Datum: 10.05.2013 - 09:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 869102
Anzahl Zeichen: 5991
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Internet-Portale
Diese Pressemitteilung wurde bisher 318 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BITKOM lehnt Alleingang der Finanzverwaltung bei der elektronischen Buchführung ab"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Waschmaschine, Heizung oder Rollläden einfach mit einem Wisch auf dem Smartphone bedienen ? das könnte schon bald in deutschen Haushalten verbreitet sein, wie eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt. Demnach sagen gut 28 Prozent der Smartphone-Nutzer: Ich kann m
Europäischer ITK-Markt wächst etwas langsamer ...
Umsatz legt in diesem Jahr um 0,7 Prozent auf 686 Milliarden Euro zu Britischer ITK-Markt schrumpft leicht um 0,5 Prozent Weltweite ITK-Umsätze wachsen voraussichtlich um 1,8 Prozent Nach einem starken Umsatzanstieg im vergangenen Jahr wächst das Geschäft mit Prod
3D-Druck ermöglicht maßgeschneiderte Produktion ...
Ein selbst entworfenes Smartphone, Ersatzteile für Flugzeugtriebwerke oder sogar menschliche Organe auf Knopfdruck: Was vor einigen Jahren noch wie Science Fiction klang, ist mit innovativen 3D-Druckverfahren heute schon möglich ? und bietet riesige Chancen für die Fertigung und Logistik. Das ze
Weitere Mitteilungen von BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
Erste, unabhängige Marktstudie über die Nutzung von Cloud-Technologien im Mittelstand ...
Wie verhält sich der Mittelstand bei der Nutzung von Cloud-Technologien? Antworten auf diese Frage wurden bisher von Anbieterverbänden oder von Beratungsunternehmen veröffentlicht. Die Daten dafür kamen entweder aus den großen Top 50 Unternehmen oder direkt von Cloudanbietern. GERMAN CLOUD kon
ibelsa GmbH für EuroCloud Award 2013 nominiert ...
ibelsa.rooms wurde in der Kategorie Cloud Service Anwender "Best Business Impact" für den EuroCloud Award 2013 nominiert. In dieser Kategorie werden diejenigen Cloud Services ausgezeichnet, die durch den Einsatz von Cloud Services einen Nutzeffekt in punkto Kosten- oder Wettbewerbsvortei
ICANN: "Grünes Licht" für Hotel-Domains ...
ICANN wird bekanntlich über 1000 neue Top Level Domains einführen. Jetzt hat ICANN 213 Bewerbungen um die Neuen Top Domains ein erstes Plazet gegeben-darunter auch für eine Bewerbung um Hotel-Domains. ICANN hat die Bewerbung der DotHotel Inc. aus den Vereinigten Arabischen Emiraten für
Schnelles Internet für Sinnersdorf, Sinthern und Geyen: NetCologne startet Glasfaserausbau ...
Die Zeiten langsamen Internets sind in Pulheims Stadtteilen Sinnersdorf, Sinthern und Geyen bald vorbei. Der Netzbetreiber NetCologne GmbH startet dort ab sofort den Ausbau eines hochleistungsfähigen Glasfasernetzes. Damit werden Privathaushalte und Gewerbetreibende in den genannten Stadtteilen ba




