Der Tagesspiegel: NSU-Prozess: Richter weisen Befangenheitsantrag zurück / Verteidiger von Ralf Wohlleben scheitern mit Ablehnungsgesuch
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"Tagesspiegels" (Samstagsausgabe) die Anwälte des Angeklagten Ralf
Wohlleben mit ihrem Befangenheitsantrag gegen drei Richter des 6.
Strafsenats gescheitert. Zwei von dem Antrag nicht betroffene Richter
des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München sowie ein Richter
eines anderen Senats wiesen das Ablehnungsgesuch an diesem Freitag
als unbegründet zurück. Wohllebens Verteidiger Nicole Schneiders und
Olaf Klemke hatten am Montag zu Beginn des Prozesses den Vorsitzenden
Richter des 6. Strafsenats, Manfred Götzl, sowie zwei Kollegen als
befangen abgelehnt. Dieses Gesuch sei zulässig, aber unbegründet,
heißt es in dem am Freitag ergangenen Beschluss. Es lägen "keine
berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor".
Der elfseitige Beschluss wurde dem "Tagesspiegel" in vollem Umfang
bekannt.
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Datum: 10.05.2013 - 13:58 Uhr
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