Bundestag beschließt mehr Rechte für Bahnreisende
ID: 87001
Bundestag beschließt mehr Rechte für Bahnreisende
dem Entwurf der Bundesregierung für ein Fahrgastrechtegesetz mehrheitlich zugestimmt.
Allerdings fehlt noch das Einverständnis des Bundesrates, der darüber am 15. Mai abstimmen
wird. Das Gesetz verbessert die Rechte für Bahnreisende bei Unpünktlichkeit und Ausfall von
Zügen im Fern- und Nahverkehr, bei der Haftung für Personenschäden, bei den
Informationspflichten der Eisenbahnunternehmen und für Personen mit eingeschränkter
Mobilität. Bisher waren Bahnreisende bei Zugausfällen und Verspätungen auf freiwillige
Regelungen der Eisenbahnbetreiber angewiesen, in Zukunft haben sie einen gesetzlichen
Anspruch. Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde sollen künftig 25 Prozent vom
Fahrpreis, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent, auf Wunsch auch in bar, vergütet werden ?
bisher gab es nur Gutscheine. Liegt die fahrplanmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und
fünf Uhr morgens, kann der Fahrgast bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten auch
ein Taxi bis zu 80 Euro Gebühr nehmen, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel mehr fährt.
Außerdem muss das Eisenbahnunternehmen eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten, sollte
wegen Unpünktlichkeit oder Zugausfall eine Übernachtung erforderlich sein. Freuen können
sich Nahverkehrsreisende und Pendler, die auch auf kürzeren Strecken künftig ab 20 Minuten
Verspätung auf Fernverkehrszüge umsteigen dürfen, sofern dafür keine
Platzreservierungspflicht besteht. Bei Personenschäden durch Bahnunglücke stehen den
Passagieren und ihren Angehörigen nunmehr Vorschusszahlungen zu, die bei Getöteten mindestens
21.000 Euro betragen müssen. Unbefriedigend ist das neue Gesetz für Bahn-, Dauerund
Zeitkarteninhaber, weil es Entschädigungssummen bei Verspätung und Ausfall nicht genau
definiert. Die Deutsche Bahn AG bietet gegenwärtig bei Verspätungen und Ausfällen zwischen
7,50 und 15 Euro für die einfache Fahrt an. Wichtig: Auch künftig können sich
Bahnunternehmen auf eine Freistellungsklausel berufen, wenn sie nicht verantwortlich für
Ausfälle und Verspätungen sind. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) kritisiert das
Angebot von Bahnunternehmen, eine vom Gesetzgeber vorgesehene Schlichtungsstelle in
eigener Regie zu betreiben. Dies wäre etwa so, als würde ein Fußballverein den Schiedsrichter
für seine Spiele selbst bestimmen wollen.
Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
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Postfach 440, 91427 Bad Windsheim
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Fax +49/9841/409-190
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Datum: 30.04.2009 - 17:32 Uhr
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