Deutsche Rentenversicherung: Rentner sollten bei Umzug Adressänderung melden
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der Deutschen Post AG seine neue Adresse mitteilen. Dies gilt
unabhängig davon, ob der Umzug innerhalb Deutschlands oder ins
Ausland erfolgt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in
Berlin hin.
Um die Renten auszahlen zu können, benötigt der Renten Service
immer die aktuelle Adresse der Rentner. Wird die neue Adresse nicht
mitgeteilt und ist es nicht möglich, die neue Anschrift ausfindig zu
machen, wird die Zahlung der Rente gestoppt. Nur so können
Überzahlungen vermieden werden. Erst nachdem sich die Betroffenen mit
ihrer neuen Adresse beim Renten Service gemeldet haben, wird die
Rente wieder überwiesen.
Adressänderungen werden in jeder Postfiliale oder im Internet
unter www.rentenservice.com entgegengenommen.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de
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Datum: 13.05.2013 - 11:09 Uhr
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Berlin
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