Für einen zukunfsfähigen Gebäudebestand: Neue EnEV nicht verzögern / Allianz für Gebäude-Ener

Für einen zukunfsfähigen Gebäudebestand: Neue EnEV nicht verzögern /
Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) fordert zügige Verabschiedung

ID: 870916
(ots) - Die seit Monaten andauernde Hängepartie bei der
Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss ein Ende haben.
Das fordert die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea)
anlässlich der Beratungen des Energieeinsparungsgesetz (EnEG) diese
Woche im Bundestag. Das Gesetz bildet die Grundlage der EnEV-Novelle,
die bereits Mitte Februar vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Nach
Ansicht der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) darf die
EnEV nicht weiter verzögert oder abgeschwächt werden. Die geplanten
höheren energetischen Anforderungen an Neubauten sind aufgrund
langfristig steigender Energiepreise und des technischen Fortschritts
gerechtfertigt. Außerdem lassen sich entsprechende Mehrkosten über
Energieeinsparung refinanzieren.

"Die neue EnEV ist wegweisend für moderne Effizienzhäuser. Wer
heute baut oder saniert, sollte dies zukunftssicher tun. Eine
schnelle Einigung über die Verordnung im weiteren
Gesetzgebungsprozess ist daher dringend notwendig. Nur so lässt sich
die notwendige Planungssicherheit für einen hoch energieeffizienten
und zukunftsfähigen Gebäudesektor in Deutschland gewährleisten", so
Stephan Kohler, Chef der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und
Sprecher der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea).

Kern der geplanten EnEV-Novelle sind höhere energetische
Anforderungen an Neubauten gegenüber dem seit 2009 geltenden Recht.
Gerade bei neuen Bauvorhaben können effiziente Standards schon in
frühen Planungsphasen kostengünstig realisiert werden. Für den
Bestand sind keine Verschärfungen vorgesehen. Mit der neuen
Verordnung werden außerdem Vorgaben der EU umgesetzt, die eigentlich
schon Anfang 2013 in Deutschland hätten in Kraft treten müssen. Bei
einer weiteren Verzögerung im Gesetzgebungsprozess droht
gegebenenfalls sogar ein Vertragsverletzungsverfahren der EU.



Die EnEV definiert die energetischen Anforderungen an Wohn- und
Nichtwohngebäude, die für rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs
verantwortlich sind. Sie ist die wesentliche rechtliche und
planerische Grundlage im Bereich Energieeffizienz für alle
Bauvorhaben, also Bestandssanierungen und Neubauten. Damit ist die
EnEV ein elementarer Baustein, um die im Energiekonzept der
Bundesregierung vorgegebenen Ziele für den Gebäudebereich zu
erreichen.

Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) ist ein
branchenübergreifender Zusammenschluss führender Vertreter aus
Industrie, Forschung, Handwerk, Planung, Energieversorgung und
Finanzierung. Weitere Informationen finden sich online unter
www.geea.info.



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Thomas Bründlinger,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-678, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
bruendlinger@dena.de, Internet: www.dena.de

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Datum: 14.05.2013 - 10:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Bau & Immobilien



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