Pfingsturlaub – Probleme mit alten Führerscheinen bei Unfällen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
„Viele ausländische Polizisten beanstanden zu Unrecht diese Dokumente und verhängen in manchen Fällen sogar Bußgelder“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Doch nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der graue oder rosafarbene Führerschein.
Um Schwierigkeiten bei Kontrollen im Vorfeld zu vermeiden sollte ein Textauszug der EU-Entscheidung in der Landessprache zusammen mit den Kfz-Papieren mit sich geführt werden. Ebenso wichtig für Urlaubsreisen mit dem Pkw ins Ausland sind grundsätzlich die grüne Versicherungskarte und zur Sicherheit auch der sogenannten Europäische Unfallbericht.
Die Texte für Führerschein und den Europäischen Unfallbericht, die in mehreren Sprachen abgefasst sind, können kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.
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Datum: 14.05.2013 - 12:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 871119
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Heilbronn
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Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.05.2013
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