Berliner Zeitung: Zum BGH-Urteil gegen das Google-Auto-Complete-Verfahren:
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Internet ist kein Skatturnier, ein rufmörderisches Gerücht, das
einmal ins Internet geraten ist, genießt keinen Bestandsschutz, im
Gegenteil: Es ist besser heute als morgen zu löschen. Google hat das
als "Zensur" bezeichnet. Aber wer das Gebot, einen Rufmord zu
eliminieren, als Zensur betrachtet, der hält auch das Verbot des
Mordes für einen unzulässigen Eingriff in die Handlungsfreiheit.
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Datum: 14.05.2013 - 16:33 Uhr
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