Experten wollen Nutzen von Medizinischen Thromboseprophylaxestrümpfen besser erforschen / Expertengruppe "Thromboseprophylaxe" gibt erste Testergebnisse bekannt und kündigt weitere Untersuchungen an
ID: 873236
Deutschland jedes Jahr bis zu 40.000 Menschen an den Folgen einer
Thrombose - einem Blutgerinnsel, das über den Blutstrom in die
Lungenarterien gerät und dort zur lebensbedrohlichen Lungenembolie
führt. Wie Thrombosen effektiver verhindert werden können, darüber
referierten Experten des Medical Data Institutes auf dem Bremer
Pflegekongress am 15. Mai. Sie plädierten u.a. für eine stärkere
Berücksichtigung von Medizinischen Thromboseprophylaxestrümpfen
(MTPS).
"Das vorrangige Ziel der Vorbeugung einer Thrombose ist, die für
die Entstehung eines Blutgerinnsels verantwortlichen Faktoren zu
beeinflussen", erläutert Prof. Knut Kröger, Angiologe aus Krefeld.
Dies könne zum einen medikamentös geschehen, zum Beispiel durch die
Gabe von blutgerinnungshemmenden Medikamenten. Weitere wichtige
Maßnahmen bestünden darin, den Patienten frühzeitig zu mobilisieren,
die Beine hochzulagern sowie die Anwendung von MTPS. "Der von MTPS
erzeugte Druck komprimiert die Venen in den Beinen und beschleunigt
so den verlangsamten venösen Blutstrom beim bettlägerigen, immobilen
Patienten, so Dr. Kröger.
Obwohl diese Prophylaxe-Maßnahmen Gegenstand der AWMF S3-Leitlinie
Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE) sind, findet derzeit in
der Fachwelt eine kontroverse Diskussion darüber statt. Zumal auch
die Leitlinie den Ärzten relativ große Interpretationsspielräume
lässt. Nun herrscht Unzufriedenheit angesichts der unklar
ausformulierten S3-Leitlinie. Ärzte, Ökonomen, Ingenieure und
Juristen adressieren auf Kongressen und in Publikationen den
notwendigen Ergänzungs- und Änderungsbedarf. "Im Grunde genommen
interessiert uns vor allem der Bereich der Medizinischen
Prophylaxestru?mpfe", so die Mitglieder der Expertengruppe des
Instituts. "Liest man die Leitlinie in ihrer derzeitigen Fassung, so
gewinnt man den Eindruck diese Strümpfe seien obsolet", meint Prof.
Senninger aus Mu?nster. Auch andere Mitglieder der Kommission
betonten im Nachgang der Veröffentlichung der Leitlinie, dies sei
keineswegs beabsichtigt gewesen.
Prof. Kröger wies bezüglich der Wirksamkeit von Medizinischen
Thromboseprophylaxestrümpfen auf unzureichende Evidenz hin: "Dies
kann man aus der Genese und der Historie der Strümpfe ableiten. MTPS
sind Medizinprodukte, da gibt es naturgemäß weniger Studien und damit
weniger Evidenz im Vergleich zu den Thrombosemedikamenten der
Pharmaindustrie. Außerdem gibt es MTPS schon seit vielen Jahrzehnten,
die verstärkte Forderung nach mehr Evidenz hingegen erst seit wenigen
Jahren." Dass MTPS teilweise seit über vierzig Jahren auf dem Markt
sind, bestätigte Dr. Ulrich Wegener, Ingenieur der TU Berlin. "Leider
sind nicht alle am Markt erhältlichen Fabrikate in dieser Zeit
konsequent weiterentwickelt worden." Dies sei bei einem
Druckverlaufstest deutlich geworden, den die TU Berlin nach der
HoSy-Methode durchgeführt hat. "Strumpf ist nicht gleich Strumpf", so
Prof. Kraft, ebenfalls von der TU Berlin, und verriet erste
Ergebnisse: "Testsieger ist der MTPS der Firma medi. Nur dieser
Strumpf konnte in unserem Test vollumfänglich überzeugen."
Zur Klärung der Evidenz von MTPS kündigten Prof. Kröger und Prof.
Kraft weitere Untersuchungen an. "Wir haben bereits Ultraschalltests
gemacht, um die Fließgeschwindigkeit des Blutes in den Gefäßen
verschiedener Patienten mit und ohne Strumpf zu messen. Die
Ergebnisse bestätigen die physikalische Wirkweise der Strümpfe" Um
weitere Erkenntnisse zu erlangen, wird die Expertengruppe zusätzlich
MRT-Aufnahmen anfertigen.
Unterstützung erhielten die Ärzte von dem Gesundheitsökonomen
Prof. Wilfried von Eiff aus Münster und den Juristen Prof. Volker
Großkopf und Dr. Hubert Klein, beide aus Köln. Die Juristen wiesen
auf die Haftungsgefahr der Klinikverantwortlichen bei einseitigem
Einsatz von ausschließlich medikamentösen Prophylaxemaßnahmen und dem
völligen Ausschluss der tradierten Prophylaxe durch MTPS hin. "Wer
den Einsatz von MTPS einstellt, geht das Risiko einer
Schadenersatzklage ein. In Potsdam ist bereits eine Klinik verurteil
worden", so die Juristen. Gesundheitsökonomen von Eiff pflichtete
bei: "Das ist Sparen an der falschen Stelle. MTPS sind ein
vergleichsweise kostengünstiges Mittel zur Vermeidung von Thrombosen,
das konnten wir bei unseren Untersuchungen nachweisen. Zur
verbesserungswürdigen Evidenz der Strümpfe sagt von Eiff: "Dass die
Strumpfhersteller natürlich im Vergleich zur Pharmaindustrie keine
aufwändigen Studien finanzieren können, liegt doch auf der Hand. Aber
verglichen mit den Medikamenten gründet die Wirkweise der MTPS auf
einem physikalischen Grundgesetz, das sollte man berücksichtigen."
Wir haben den Gesundheitsökonomen Prof. Wilfried von Eiff am Rande
des Kongresses interviewt:
Herr Prof. von Eiff, wer außer den Ärzten und der
Leitlinienkommission ist gefordert, diese Entwicklungen zu verfolgen?
Von Eiff: Insbesondere die Klinikeinkäufer sind gefordert, hier am
Ball zu bleiben. Bei den MTPS gibt es unterschiedliche Fabrikate mit
unterschiedlicher Funktionalität am Markt. Im Gegensatz zur
allgemeinen Meinung vieler Einkäufer sind die Strümpfe nicht alle
gleich und damit auch nicht austauschbar.
Welche Unterschiede sind dies?
Von Eiff: Der HoSy-Test zeigt deutlich die Unterschiede zwischen
den am Markt erhältlichen Fabrikaten. Die sind unterschiedlich
designt, daher verwundert es nicht, dass sie im Test auch
unterschiedlich abschneiden. Das Spektrum reicht vom perfekten
Produkt - in unserem Test der MTPS von medi - bis hin zu untauglichen
Strümpfen, die eher Gefahr laufen eine Thrombose auszulösen.
Inwiefern ist nun der Klinikeinkäufer gefordert?
Von Eiff: Der Einkäufer ist verpflichtet, sich bei der Beschaffung
eines Medizinproduktes vor seiner Entscheidung über alternative
klinische Wirkungen sachgerecht zu informieren. Dazu geho?rt es, sich
im Falle von Produkten, die für kritische klinische Situationen
eingesetzt werden - etwa Thromboseprophylaxe - ausreichend Fachinfos
über die am Markt angebotenen Produkte einzuholen. Eine Orientierung
der Einkaufsentscheidung nur am Preis des Produktes kann klinische
Komplikationen hervorrufen, sofern ein nicht funktionsgerechtes
Produkt beschafft wird. Viele Einkäufer sind sich der Tatsache nicht
bewusst, dass sie bei einem Versäumnis rechtlich belangt werden
können.
Wo kann ich entsprechende Infos einholen?
Von Eiff: Die Publikationen unserer Expertengruppe sind auf der
Homepages des Institutes einsehbar: www.md-institute.com, Ressort
Thrombosemanagement. Speziell für die Klinikeinkäufer bereiten wir
zwecks Unterstützung eine extra Publikation vor. Damit kann sich
nachher keiner mehr rausreden, weil er in Unwissenheit der Kenntnis
eines nicht funktionsfähigen Produkts die falsche
Einkaufsentscheidung getroffen hat. Denn juristisch wird in solchen
Fällen unterstellt, der Einkäufer hätte um die mangelnde
Funktionalität wissen müssen und verbindet damit eine "billigende
Inkaufnahme" und damit "Vorsatz".
Über die Expertengruppe "Thromboseprophylaxe"
Angesichts der hohen Inzidenz, der hohen Zahl der
thrombosebedingten Todesfälle sowie der erwähnten kontroversen
Diskussion unter Medizinern und Anwendern hat sich unter dem Dach des
Medical Data Institutes die Expertengruppe "Thromboseprophylaxe"
formiert. Die Arbeitsgruppe wird zum Beispiel die
Risiko/Nutzenabwägung der therapeutischen Maßnahmen näher
differenzieren und klare Empfehlungen aussprechen. Ziel soll es sein,
mehr Klarheit über eine effektive Thromboseprophylaxe zu schaffen.
Pressekontakt:
Pressestelle Medical Data Institute
Beatrice Hamberger
Mobil: +49 (0)174 2460808
E-Mail: presse@md-institute.com
www.md-institute.com
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Datum: 16.05.2013 - 14:17 Uhr
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