60 Jahre Europarat
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60 Jahre Europarat
Wir Europäerinnen und Europäer verdanken dem Europarat den besonderen, über nationale Regelungen hinausgehenden Schutz unserer Menschenrechte durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieser wichtige internationale Vertrag beinhaltet wesentliche Schutzrechte. So das Recht auf Leben, auf Freiheit und Sicherheit, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, das Verbot von Folter. In der Sozialcharta des Europarates sind zudem wichtige soziale Grundrechte festgeschrieben. Seit 1959 wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg über die Einhaltung der Menschenrechte. Jede europäische Bürgerin und jeder europäische Bürger kann nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen.
Regelmäßig entsendet der Europarat Beobachter zu nationalen Wahlen, die über die Einhaltung der Rechtmäßigkeit der Wahlen wachen. Ich wünsche dem Europarat weiterhin viel Erfolg bei seiner wichtigen Tätigkeit im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger.
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Datum: 04.05.2009 - 18:11 Uhr
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